Wer seine intimsten Gesundheitsdaten einer Smartphone-App anvertraut, begibt sich auf sehr, sehr dünnes Eis.
Und kein Arzt wird sein Praxis-EDV-System für ein fremdes Smartphone öffnen, außer er handelt extrem fahrlässig.
Wer seine intimsten Gesundheitsdaten einer Smartphone-App anvertraut, begibt sich auf sehr, sehr dünnes Eis.
Und kein Arzt wird sein Praxis-EDV-System für ein fremdes Smartphone öffnen, außer er handelt extrem fahrlässig.
Wir haben ein neues Foto von unserem Team gemacht. Hier zu finden.
Unsere Einschätzung der sog. Telematik-Infrastruktur und der daraus resultierenden Datenschutzprobleme hat sich nicht geändert. Ganz im Gegenteil. Wir stehen mehr denn je dazu, daß
Das Konzept Telematik-Infrastruktur steht dem komplett entgegen. Wir machen da nicht mit. Und wir stehen mit dieser Ansicht nicht alleine da.
Einige Krankenkassen propagieren derzeit eine neue App mit dem Namen Vivy, die zum einen eine elektronische Gesundheitsakte im Smartphone darstellt und zum anderen eine Art persönlichen Gesundheitsassistenten bieten soll. Hört sich toll an.
Aber:
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier, hier und hier. Selbst hier wird konstruktive Kritik geäussert. Und zu diesem Kommentar ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Überlegen Sie also bitte gut, bevor Sie sich auf eine solche App einlassen. Gesundheitsdaten gehören nicht ins Internet. Niemals.
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: die Impfung gegen Influenza ist wichtig und sinnvoll. Für jeden. Vom Säugling bis zum Greis.
Weshalb? Hier gibt es mehr Informationen zum Thema: 1, 2, 3
Ab 1. Oktober impfen wir Sie gerne; die Impfung ist in Bayern eine allgemeine Kassenleistung. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit, damit wir auch Ihren sonstigen Impfschutz überprüfen können.
Haben Sie sich mit diesem Thema schon einmal eingehender beschäftigt?
Wenn Sie irgendwann ganz plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden – sei es wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung -, sollten vorab verbindliche Regelungen getroffen worden sein, um Ihre ganz persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln und zu organisieren. Dazu gibt es Dinge wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Viele Menschen fühlen sich von der Vielfalt der Informationen und Angebote abgeschreckt – das geht jedoch auch einfach und unkompliziert.
Der einfachste und rechtlich sicherste Weg zur Information ist die ausgezeichnet gemachten Website des Bundesjustizministeriums, die einen hervorragenden Überblick über die Thematik liefert. Dort gibt es auch rechtsgültige Vorlagen, die Sie an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können – und das ganz ohne Anwalt, Notar oder sonstige kostenpflichtige Dienstleister. Schauen Sie es sich einfach mal an – es lohnt sich.
Die Datenschutzverordnung verpflichtet uns zum Einholen einer Vollmacht mit Identätsüberprüfung, sofern nicht Sie selbst, sondern Dritte in Ihrem Auftrag bestellte Rezepte etc abholen sollen.
Hier können Sie ein Formular zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht herunterladen, zu Hause ausfüllen und Ihrer/m Bevollmächtigten mitgeben. Bitte denken Sie daran, daß die/der Bevollmächtigte sich ausweisen muß, sofern uns nicht persönlich bekannt.
Die EU-DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten uns, von jedem Patienten die Unterzeichnung einer Erklärung zur Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung und zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten gem. § 73 Abs. 1 b SGB V einzuholen.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Wenn Sie mit einer Überweisung von einem anderen Arzt zu uns kommen, benötigen wir gleichfalls Ihre Einwilligung, um Ihrem Hausarzt unsere Befunde mitzuteilen.
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Ferner benötigen wir Ihr ausdrückliches Einverständnis, falls Sie per eMail mit uns kommunizieren möchten.
Sie können die Formulare für beide Erklärungen hier herunterladen und nach Durchlesen in Ruhe zuhause ausfüllen und uns mitbringen.
Der Gesetzgeber verpflichtet Praxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister zu höchsten Standards bezüglich Datenschutz. Mit Recht.
Auf der anderen Seite aber werden Ihre sensibelsten Gesundheitsdaten zwangsweise einem Privatunternehmen frei Haus geliefert, das sein Geld u. a. mit Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften macht: der Firma Arvato, einem Tochterunternehmen von Bertelsmann. Und jede Arztpraxis im Land ist gesetzlich verpflichtet, dabei mitzumachen – Stichwort Telematik.
Was da passiert und wer etwas davon hat, können Sie hier nachlesen.
Zu den Gewinnern dabei zählen ganz sicher weder Sie noch wir.
Wir haben unsere Datenschutzrichtlinie neu ausformuliert. Am Grundprinzip hat sich gar nichts geändert, weil das Thema Datenschutz für uns schon immer oberste Priorität genossen hat. Aber die neue Europäische Datenschutzverordnung fordert eine intensive Aufklärung unserer Patienten mit bestimmten Informationen, Formulierungen und Hinweise, denen wir hier gerecht werden.
Selbstverständlich haben wir auch alle anderen Forderungen der neuen Datenschutzverordnung bereits umgesetzt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach hat uns attestiert, daß wir als eher kleinere Praxis nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dennoch können Sie sicher sein, daß Ihre personen- und gesundheitsbezogenen Daten allergrössten Schutz geniessen und bei uns in sicheren Händen sind.