Telefonische Krankschreibung ab 1.4.2023 nur noch bei COVID-Infekt möglich

Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen ab 1. April Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit nur noch dann bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.

Die Corona-Sonderregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet dagegen am 31. März.

Maskenpflicht endet zum 7.4.23

Ab 8. April

Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus.

Derzeit steigen die COVID-Infektionszahlen jedoch immens an, zum Glück fast immer mit unkompliziertem Verlauf. Deshalb möchten wir Sie bitten, bei Untersuchungen mit enger körperlicher Nähe wie z.B Untersuchungen, Check-Ups Sonographien und Belastungs-EKGs freiwillig weiterhin eine Schutzmaske zu tragen, um sich, uns damit auch andere zu schützen.

COVID-Boost

Wir haben Impfstoff des Herstellers Biontech bestellt, der die Virusvarianten Omikron BA.4/5 abdeckt. Dieser steht uns aber noch nicht zur Verfügung; wir gehen davon aus, dass wir ab der letzten Oktoberwoche mit Impfungen beginnen können. Impfungen finden ausschliesslich über eine Terminvergabe statt.

Die offiziellen Empfehlungen der STIKO zur Auffrischung von Impfungen gegen COVID sind hier zu finden.

Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, nach Ansicht der STIKO, die generelle Inanspruchnahme und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

(Quelle: STIKO)

 

Grippe-Impfung

Vor lauter COVID sollten andere Impfungen nicht vergessen werden.  Das gilt auch für die Grippesaison, die derzeit wieder losgeht.

Dazu eine Anmerkung: im Rahmen der COVID-Pandemie tragen wir alle seit 2 Jahren Atemschutzmasken, die vor dem Kontakt mit COVID-Erregern schützen. Dadurch wird auch der Kontakt zu allen möglichen potentiell krankmachenden anderen Viren und Bakterien vermieden.

Das ist erstmal eine gute Sache. Allerdings hat es den Nachteil, daß unsere eigene Immunabwehr dadurch nicht mehr ganz so gewappnet ist wie in sonstigen Wintern. Umso wichtiger ist die Impfung gegen Influenza, eine Erkrankung, die durchaus das Zeug hat, sich zu einer zweiten Pandemie auszuwachsen, wenn wir nichts dagegen tun. Insofern ist die Impfung wichtiger denn je. Ein Abstand zu sonstigen Impfungen ist ausdrücklich nicht erforderlich.

 

Telefonische Krankschreibung bei leichten Erkältungsinfekten

Im Rahmen der COVID-Pandemie ist  es (wieder) möglich, Erkältungskrankheiten mit und ohne COVID-Nachweis telefonisch zu klären und entsprechende Krankmeldungen per Post zu übermitteln.  Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Wenn Sie nachweislich COVID-negativ sind, untersuchen wir Sie natürlich auch gerne in unserer Infektionssprechstunde. Um das Infektionsrisiko für andere Patienten möglichst zu minimieren, bitten wir Sie, nicht spontan in die Sprechstunde zu kommen, sondern vorab einen Termin für unsere Infektsprechstunde auszumachen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06021-12071.

 

Warum sind Impfungen gegen COVID 19 wichtig?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: nicht die Infektion ist das Problem, sondern die Krankheit.

Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte können sich infizieren. Aber Geimpfte erkranken – wenn überhaupt – nur leicht, während ungeimpfte Menschen mit einer COVID19-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer bis schwerstgradig erkranken.

Die Impfung schützt nicht unbedingt vor der Infektion, aber vor schwerer Krankheit. Jede/r Geimpfte ist ein/e potentiell schwerkranke/r Patient/in weniger. Und je mehr Menschen geschützt sind, desto schneller bekommen wir Corona in den Griff.

Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.

 

 

 

 

Andere Impfungen nicht vergessen

Corona ist überall das Thema Nummer 1 – aber daneben gibt es durchaus auch noch andere relevante Gesundheitsaspekte. Unter anderem auch wichtige Impfungen gegen andere Erkrankungen.

Gehen Sie mit uns zusammen Ihren Impfpass durch und helfen Sie uns, Ihren Impfschutz aktuell zu halten.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.

Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen).  Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.

Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten.  Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.

Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.

Weitere Informationen zum Thema: