Die elektronische Patientenakte wird Pflicht

Wissen Sie eigentlich, was da auf Sie zukommt?  

Bis jetzt sind Ihre Krankengeschichte, Ihre Befunde, Ihre Sorgen und Nöte ein absolutes Geheimnis, das außer Ihren behandelnden Ärzten und Sie selber niemanden etwas angeht.  Die digitale Speicherung dieser Informationen in einer Cloud hebelt jedoch die ärztlichen Schweigepflicht schlichtweg aus.  Berechtigte Interessenten bekommen Zugang zu Ihren Daten. Zum einen ist das berechtigte Interesse nirgendwo definiert, über Strohmänner und Scheinfirmen kommen Versicherungen, Banken und andere mittelfristig problemlos an Ihre Krankenakte. Zum anderen sind die Daten zwar pseudonymisiert, aber mit etwas Computerhilfe problemlos auf Sie persönlich zurückverfolgbar.

Das darf unter keinen Umständen passieren.

Daten sind niemals sicher. Was im Netz steht, kann gehackt werden, und dann werden Ihre intimsten Gesundheitsdaten ganz schnell im Darknet gehandelt. Und es gibt sehr viele Interessenten dafür. Was einmal in den falschen Händen landet, ist nie wieder rückholbar. In anderen Ländern ist das schon passiert (1,2,3,4,5) Und wer erzählt, dass ein System unknackbar sicher sei, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Wollen Sie das riskieren?

Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie der Einrichtung einer solchen digitalen Akte aktiv widersprechen. Bei Ihrer Krankenkasse.

Die elektronische Patientenakte und Ihre Daten

Die elektronische Patientenakte stellt aus der Sicht vieler Experten ein massives Datenschutzrisiko dar. Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema geäussert und verweisen auf diesen Beitrag. 

Die Tagesschau der ARD hat am 24.1. 2024 einen Beitrag zum Thema EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) veröffentlicht, der schlichtweg haarsträubende Zusammenhänge aufzeigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie der Einrichtung einer solchen elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen müssen, ansonsten richtet Ihre Krankenversicherung das automatisch und ohne Ihr Einverständnis ein.

Wir können es nicht oft genug betonen: überlegen Sie es sich bitte sehr gut, ob Sie wirklich wollen, dass Ihre komplette Krankengeschichte über kurz oder lang europaweit  – und damit de facto weltweit – zugänglich ist. Und bedenken Sie bitte ferner, dass alles, was verschlüsselt werden kann, auch wieder entschlüsselt werden kann.

Elektronische Patientenakte – Der gläserne Patient

Die Digitalisierung in der Medizin wird seitens des Gesundheitsministerium mit Gewalt vorangetrieben. Das hat erhebliche Konsequenzen für Sie als Patienten, über die Sie informiert sein müssen.

Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht für alle gesetzlich Versicherten. Sofern Sie nicht aktiv Einspruch dagegen einlegen, werden ab diesem Zeitpunkt alle Ihre medizinischen Befunde – alte wie neue – zwangsweise in einer Cloud gespeichert, die auf Servern im Internet gelagert wird.

Sofern der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1.11.2023 greift, dürfen diese Daten dann ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden; die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft.

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Versicherungen, Pharma- und Marktforschungsunternehmen Ihre ganz persönlichen und intimsten Gesundheitsdaten ganz offiziell mitlesen können, müssen Sie aktiv der Nutzung der ePA widersprechen. Wenn Sie das nicht tun, geht der Gesetzgeber automatisch von Ihrem Einverständnis aus.

Aus unserer Sicht muss klargestellt werden, dass es sicherlich sinnvoll ist, eine Patientenakte nicht in Papierform, sondern komplett digital zu führen – was wir seit fast 20 Jahren konsequent tun. Aber eine Speicherung derart sensibler Daten in einer Cloud im Internet kann nicht die Lösung sein. Und wer sagt, dass Daten in einer Cloud sicher seien, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Ohne Struktur ist die ePA lediglich ein ungeordnetes Sammelsurium von Schriftstücken.  Die medizinische Behandlung wird dadurch sicherlich nicht verbessert. Und – nicht zu vergessen: die Befunderstellung wird dadurch keinesfalls beschleunigt.

Wir verweisen auf diesen sehr aufschlußreichen aktuellen Artikel aus der renommierten IT-Zeitschrift c’t, dem nichts hinzuzufügen ist.

Bitte überlegen Sie sich deshalb bitte sehr gründlich, ob Sie die ePA in ihrer gegenwärtigen Form wirklich nutzen wollen. Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir davon ab.

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.

Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen).  Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.

Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten.  Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.

Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.

Weitere Informationen zum Thema:

 

 

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