Ab 1.6.2023 ändern sich die Sprechzeiten für die Dienstags-Spätsprechstunde :
Bisher: Dienstag 8-12 h und 16-19 h
Neu: Dienstag 8-12 h und 15-18 h
Alle sonstigen Sprechzeiten bleiben unverändert
Ab 1.6.2023 ändern sich die Sprechzeiten für die Dienstags-Spätsprechstunde :
Bisher: Dienstag 8-12 h und 16-19 h
Neu: Dienstag 8-12 h und 15-18 h
Alle sonstigen Sprechzeiten bleiben unverändert
Die COVID-Pandemie scheint weitgehend gebannt zu sein, worüber wir uns genau wie Sie sehr freuen. Die Maskenpflicht ist gefallen und es macht Spaß, Sie wieder von Angesicht zu Angesicht zu sehen.
Jedoch hat uns COVID gelehrt, dass wir vor der Pandemie mit Infektsituationen sehr locker und teils unvorsichtig umgegangen sind. Aus diesem Grund werden wir für Infektionskrankheiten aller Art unsere spezielle Infektionssprechstunde vorerst beibehalten. Deshalb bitten wir Sie, bei Erkältungen, grippalen Infekten, Bronchitis und Halserkrankungen nicht einfach so in der Sprechstunde aufzutauchen, sondern zuerst unter der Nummer 06021-12071 anzurufen. Sie bekommen dann für den selben Tag einen Termin für die separate Infektionssprechstunde. Wie lange wir das beibehalten, werden der kommende Herbst und Winter zeigen.
Vorerst möchten wir Sie ausserdem bitten, in den genannten Fällen freiwillig eine Schutzmaske zu tragen. So schützen Sie andere Menschen vor der Übertragung von Infektionen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Wir brauchen Verstärkung. Deshalb suchen wir ab Juni 2023 eine* erfahrene* MFA für Teilzeittätigkeit, vorwiegend vormittags.
Wenn Sie Interesse haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter bewerbungen@internist-ab.de.
Unsere Praxis ist jetzt auch auf Instagram zu finden. Folgen Sie uns unter @docs.ab
Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen ab 1. April Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit nur noch dann bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.
Die Corona-Sonderregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet dagegen am 31. März.
Ab 8. April
Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus.
Derzeit steigen die COVID-Infektionszahlen jedoch immens an, zum Glück fast immer mit unkompliziertem Verlauf. Deshalb möchten wir Sie bitten, bei Untersuchungen mit enger körperlicher Nähe wie z.B Untersuchungen, Check-Ups Sonographien und Belastungs-EKGs freiwillig weiterhin eine Schutzmaske zu tragen, um sich, uns damit auch andere zu schützen.
Wir haben Impfstoff des Herstellers Biontech bestellt, der die Virusvarianten Omikron BA.4/5 abdeckt. Dieser steht uns aber noch nicht zur Verfügung; wir gehen davon aus, dass wir ab der letzten Oktoberwoche mit Impfungen beginnen können. Impfungen finden ausschliesslich über eine Terminvergabe statt.
Die offiziellen Empfehlungen der STIKO zur Auffrischung von Impfungen gegen COVID sind hier zu finden.
Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, nach Ansicht der STIKO, die generelle Inanspruchnahme und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.
(Quelle: STIKO)
Vor lauter COVID sollten andere Impfungen nicht vergessen werden. Das gilt auch für die Grippesaison, die derzeit wieder losgeht.
Dazu eine Anmerkung: im Rahmen der COVID-Pandemie tragen wir alle seit 2 Jahren Atemschutzmasken, die vor dem Kontakt mit COVID-Erregern schützen. Dadurch wird auch der Kontakt zu allen möglichen potentiell krankmachenden anderen Viren und Bakterien vermieden.
Das ist erstmal eine gute Sache. Allerdings hat es den Nachteil, daß unsere eigene Immunabwehr dadurch nicht mehr ganz so gewappnet ist wie in sonstigen Wintern. Umso wichtiger ist die Impfung gegen Influenza, eine Erkrankung, die durchaus das Zeug hat, sich zu einer zweiten Pandemie auszuwachsen, wenn wir nichts dagegen tun. Insofern ist die Impfung wichtiger denn je. Ein Abstand zu sonstigen Impfungen ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Im Rahmen der COVID-Pandemie ist es (wieder) möglich, Erkältungskrankheiten mit und ohne COVID-Nachweis telefonisch zu klären und entsprechende Krankmeldungen per Post zu übermitteln. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Wenn Sie nachweislich COVID-negativ sind, untersuchen wir Sie natürlich auch gerne in unserer Infektionssprechstunde. Um das Infektionsrisiko für andere Patienten möglichst zu minimieren, bitten wir Sie, nicht spontan in die Sprechstunde zu kommen, sondern vorab einen Termin für unsere Infektsprechstunde auszumachen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06021-12071.