Lungenkrebsscreening für Raucherinnen und Raucher

Wenn Sie stark Zigaretten rauchen oder geraucht haben und zwischen 50 und 75 Jahre alt sind, haben Sie grundsätzlich alle 12 Monate die Möglichkeit, an einer Niedrigdosis-Computertomografie (Niedrigdosis CT) zur Früherkennung von Lungenkrebs teilzunehmen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, entscheiden Sie selbst.

Hier finden Sie mehr Informationen dazu.


Wichtig:

Das Angebot ist seit 1.4.2026 aktiv, befindet sich aber noch im Aufbau. Es gibt noch keine klaren Regeln für die konkreten Abläufe und wir wissen noch nicht, welche radiologischen Einrichtungen ab wann daran teilnehmen werden (Stand 12.4.2026)

App für Patienten

Wir haben jetzt auch eine eigene App für Patienten, mit der Sie nach Freischaltung durch uns direkten Zugriff auf Ihre aktuellen und auch älteren Untersuchungsbefunde haben – datenschutzkonform und sicher. Ganz ohne ePA.
Sie können ausserdem mit uns per gesichertem Chat kommunizieren, eigene Befunde eintragen, bei Bedarf direkt Medikamente nachbestellen und mehr.
Das System ist ab sofort verfügbar, Details dazu finden Sie hierEinfach die App für Android oder iPhone auf Ihr Smartphone herunterladen und bei uns aktivieren lassen. Fertig.

 

 

 

 

Einstellung DMP – bürokratischer Aufwand nicht mehr leistbar

Die sogenannten Chronikerprogramme der Krankenkassen (“DMP“) werden bei uns vorerst nicht mehr weitergeführt.

Der immer weiter ausufernde bürokratische Aufwand für diese Programme und der damit verbundene Zeitaufwand sind personell einfach nicht mehr leistbar und für niemanden ausser den Krankenkassen von Nutzen.

Wichtig: Für Sie als Patienten macht das keinen Unterschied.
Sie werden genauso gründlich und regelmässig untersucht und behandelt wie bisher auch. An unseren evidenzbasierten Standards ändert sich nichts.

 

Elektronische Patientenakte – die Schweigepflicht wird abgeschafft

Wissen Sie eigentlich, was da auf Sie zukommt?  

Bis jetzt sind Ihre Krankengeschichte, Ihre Befunde, Ihre Sorgen und Nöte ein absolutes Geheimnis, das außer Ihren behandelnden Ärzten und Sie selber niemanden etwas angeht. Die ärztliche Schweigepflicht ist die Grundlage jeglicher ärztlichen Tätigkeit.  Die digitale Speicherung dieser Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) einer Cloud hebelt jedoch die ärztlichen Schweigepflicht schlichtweg komplett aus. 

Die Nutzung der ePA ist im Gesundheitsdatennutzungsgesetz definiert. Sogenannte Berechtigte Interessenten bekommen Zugang zu Ihren Daten.
Problem:  zum einen ist das berechtigte Interesse nirgendwo definiert. Über Strohmänner und Scheinfirmen kommen Versicherungen, Banken und andere mittelfristig problemlos an Ihre Krankenakte. Zum anderen sind die Daten zwar pseudonymisiert, aber mit etwas Computerhilfe dennoch binnen Sekunden problemlos auf Sie persönlich zurückverfolgbar.

Das darf unter keinen Umständen passieren.

Daten sind niemals sicher. Was im Netz steht, kann gehackt werden, und dann werden Ihre intimsten Gesundheitsdaten ganz schnell im Darknet gehandelt. Und es gibt sehr viele Interessenten dafür. Was einmal in den falschen Händen landet, ist nie wieder rückholbar. In anderen Ländern ist das schon passiert (1,2,3,4,5)

Und wer erzählt, dass ein System unknackbar sicher sei, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Der renommierte CCC hat im Dezember 2024 öffentlich demonstriert, wie unsicher die Daten der elektronischen Patientenakte wirklich sind. Und zwar mit minimalem Aufwand und binnen kürzester Zeit. Wenn das geht, dann können böswillige Hacker das erst recht.

Eine kleine Anmerkung hierzu: das Gesundheitsministerium und die Gematik haben hierzu lediglich gesagt, dass das Hacken der ePA kaum möglich sei, weil es ja schliesslich "gesetzlich verboten" sei.  

Wollen Sie das riskieren?

Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie der Einrichtung einer solchen digitalen Akte aktiv widersprechen. Bei Ihrer Krankenkasse.

Die elektronische Patientenakte und Ihre Daten

Die elektronische Patientenakte stellt aus der Sicht vieler Experten ein massives Datenschutzrisiko dar. Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema geäussert und verweisen auf diesen Beitrag. 

Die Tagesschau der ARD hat am 24.1. 2024 einen Beitrag zum Thema EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) veröffentlicht, der schlichtweg haarsträubende Zusammenhänge aufzeigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie der Einrichtung einer solchen elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen müssen, ansonsten richtet Ihre Krankenversicherung das automatisch und ohne Ihr Einverständnis ein.

Wir können es nicht oft genug betonen: überlegen Sie es sich bitte sehr gut, ob Sie wirklich wollen, dass Ihre komplette Krankengeschichte über kurz oder lang europaweit  – und damit de facto weltweit – zugänglich ist. Und bedenken Sie bitte ferner, dass alles, was verschlüsselt werden kann, auch wieder entschlüsselt werden kann.

Wie funktioniert das e-Rezept eigentlich?

„Ist das Rezept auf meiner Karte?“

Nein. Das e-Rezept wird nicht auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert, sondern immer als Rezeptdatensatz in eine bundesweit zugängliche Cloud hochgeladen, bis Sie es in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Wo, ist dabei egal.   Ihre Versichertenkarte stellt dabei lediglich den Schlüssel zur Cloud dar. Das gleiche gilt auch für die Apps der Krankenkassen und den QR-Code auf dem Papierausdruck.

 

 

Erhalt der ambulanten Versorgung

Derzeit steht die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Spiel.

Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.

Die Bundesärztekammer hat eine Petition an den Bundestag auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Damit diese Petition auf Regierungsebene diskutiert werden kann, bedarf es eine unterzeichnerzahl von mindestens 50.000 Menschen. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht, die Unterzeichnungsfrist läuft noch bis zum 20.12.2023.

Jeder Mensch in Deutschland darf diese Petition unterzeichnen und sollte es auch tun, sonst wird die Zahl der Haus- und Fachärzte in den nächsten Jahren weiter drastisch abnehmen.

Hier finden Sie den Link zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.nc.html

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