Hier finden Sie aktuelle Antworten, Regeln und konkrete Handlungsanweisungen:
https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/positivgetestet/
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Es gibt seit heute offizielle Empfehlungen zur zweiten COVID-Auffrischimpfung.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_56946.php
Veröffentlichung der KBV vom 15.2.2022 – Originaltext
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:
Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung:
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Fällen auch bereits nach frühestens drei Monaten):
Impfung mit einem mRNA-Impfstoff
Die STIKO empfiehlt, für die Durchführung der zweiten Auffrischimpfung in der Regel einen mRNA-Impfstoff zu verwenden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung beziehungsweise der ersten Auffrischimpfung zur Anwendung kam. Es gelten die bisherigen altersspezifischen Empfehlungen zur Anwendung von Comirnaty und Spikevax. Immundefiziente Menschen ab einem Alter von 30 Jahren sollen bei der Verwendung von Spikevax eine Dosis Spikevax zu 0,5 ml (100 Mikrogramm) erhalten.
Keine weitere Auffrischimpfung für Genesene
Personen der oben aufgeführten Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen.
Der „Impfmix“ ist gut verträglich und effizient. Hier gibt es mehr Informationen dazu.
Anders als bisher verlautet sind die Zuteilungen des Biontech-Impfstoffs Comirnaty® an Arztpraxen aktuell massiv heruntergefahren worden.
Für kommende Woche bekommen wir gerade noch ein Viertel der Menge, die wir bestellt haben, und das müssen wir für unter 30-Jährige reservieren. Das betrifft nicht nur uns, sondern alle Praxen in Deutschland.
Wir werden daher in Zukunft je nach Verfügbarkeit in erster Linie den mRNA-Impfstoff Spikevax® der Firma Moderna geliefert bekommen.
Wir wissen, dass es dabei einige Vorbehalte gibt, die Datenlage ist aber für Moderna eher noch besser als für Biontech, insofern gibt es keinen Grund, dazu Nein zu sagen.
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: nicht die Infektion ist das Problem, sondern die Krankheit.
Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte können sich infizieren. Aber Geimpfte erkranken – wenn überhaupt – nur leicht, während ungeimpfte Menschen mit einer COVID19-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer bis schwerstgradig erkranken.
Die Impfung schützt nicht unbedingt vor der Infektion, aber vor schwerer Krankheit. Jede/r Geimpfte ist ein/e potentiell schwerkranke/r Patient/in weniger. Und je mehr Menschen geschützt sind, desto schneller bekommen wir Corona in den Griff.
Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.
Alles Wichtige zum Thema COVID19-Auffrischimpfungen finden Sie hier
Offiziell müssen seit 1. Oktober Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse verschickt werden.
Das funktioniert aber noch nicht, weder bei uns, noch sonst wo. Sie müssen es auch weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen, um zu vermeiden, dass Verluste bei den Krankengeldzahlungen entstehen.
Corona ist überall das Thema Nummer 1 – aber daneben gibt es durchaus auch noch andere relevante Gesundheitsaspekte. Unter anderem auch wichtige Impfungen gegen andere Erkrankungen.
Gehen Sie mit uns zusammen Ihren Impfpass durch und helfen Sie uns, Ihren Impfschutz aktuell zu halten.
Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.
Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen). Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten. Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.
Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.
Weitere Informationen zum Thema:
Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.
Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.
Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437
Zu erwartende Probleme:
Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.