Die elektronische Patientenakte und Ihre Daten

Die elektronische Patientenakte stellt aus der Sicht vieler Experten ein massives Datenschutzrisiko dar. Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema geäussert und verweisen auf diesen Beitrag. 

Die Tagesschau der ARD hat am 24.1. 2024 einen Beitrag zum Thema EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) veröffentlicht, der schlichtweg haarsträubende Zusammenhänge aufzeigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie der Einrichtung einer solchen elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen müssen, ansonsten richtet Ihre Krankenversicherung das automatisch und ohne Ihr Einverständnis ein.

Wir können es nicht oft genug betonen: überlegen Sie es sich bitte sehr gut, ob Sie wirklich wollen, dass Ihre komplette Krankengeschichte über kurz oder lang europaweit  – und damit de facto weltweit – zugänglich ist. Und bedenken Sie bitte ferner, dass alles, was verschlüsselt werden kann, auch wieder entschlüsselt werden kann.

2019: Ihre Gesundheitsdaten, Angriffe auf die Schweigepflicht, Datenschutz und mehr

Wir haben ja schon die eine oder andere Anmerkung zum Thema kommender Angriffe auf die Schweigepflicht gemacht, aber dieses Jahr wird es leider ernst. Für Sie und für uns.

Alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Absolut und ohne wenn und aber. Das ist eines der grundlegenden Prinzipien der Arzt-Patienten-Beziehung. Alles, was Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt berichten, geht niemand anderen etwas an. Es gibt aber Leute, die das ändern wollen, und das können wir in keinem Fall gutheißen.

Gesundheitsdaten sind langlebig. Sie begleiten Sie Ihr Leben lang, Und nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder und Enkel, denn viele Krankheiten haben eine familiäre Komponente. Und wenn solche Daten in der Öffentlichkeit landen, haben wir alle ein ernsthaftes Problem.

Die vom Gesetzgeber und der Industrie forciert geforderte und den Ärzten jetzt zwangsweise aufgedrückte elektronische Patientenakte bedeutet nichts anderes, als daß hochsensible Gesundheitsdaten im Internet in einer Datencloud, also irgendwo im Internet abgespeichert werden. Und wenn sie noch so sicher sein sollen: die Wahrscheinlichkeit, daß elektronisch im Netz gespeicherte Gesundheitsdaten unsicher sind und in unbefugte Hände gelangen, liegt derzeit bei 5% pro Jahr. Das bedeutet, daß in 5 Jahren rein rechnerisch die Wahrscheinlichkeit bei über 20 % liegt, in 50 Jahren bei über 90 %. Und da ist die Weiterentwicklung der Computertechnik wie Quantenrechner etc. noch nicht mit einkalkuliert. Einen Zwanzig- oder Dreißigjährigen betrifft das also genauso wie einen Siebzigjährigen. Wenn Sie jetzt noch die zunehmende laborchemische Analyse von Genomdaten hinzunehmen, die bereits heute mehr und mehr zum Standard wird, können Sie absehen, daß diese Daten das Leben Ihrer Kinder und Kindeskinder massiv beeinträchtigen werden. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

Die Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte und Gesundheitsapps wie Vivy & Co gehen genau in diese Richtung. Wehren Sie sich bitte gegen diese Entwicklung, fragen Sie Ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten … und fragen Sie bitte genau nach.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, sollte sich unbedingt diesen Vortrag hier anschauen. Dauert etwa eine Stunde, ist aber absolut lohnenswert.

 

 

Telematik-Infrastruktur – Update

Unsere Einschätzung der sog. Telematik-Infrastruktur und der daraus resultierenden Datenschutzprobleme hat sich nicht geändert. Ganz im Gegenteil. Wir stehen mehr denn je dazu, daß

  • die ärztliche Schweigepflicht unverletzlich bleiben muß
  • Gesundheitsdaten nicht weitergegeben werden dürfen und schon gar nicht ins Internet gehören

Das Konzept Telematik-Infrastruktur steht dem komplett entgegen. Wir machen da nicht mit. Und wir stehen mit dieser Ansicht nicht alleine da.

 

 

 

 

Abholung von Rezepten, Überweisungen etc. durch Dritte

Die Datenschutzverordnung verpflichtet uns zum Einholen einer Vollmacht mit Identätsüberprüfung, sofern nicht Sie selbst, sondern Dritte in Ihrem Auftrag bestellte Rezepte etc abholen sollen.

Hier können Sie ein Formular zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht herunterladen, zu Hause ausfüllen und Ihrer/m Bevollmächtigten mitgeben. Bitte denken Sie daran, daß die/der Bevollmächtigte sich ausweisen muß, sofern uns nicht persönlich bekannt.

Einwilligung zur Datenverarbeitung und zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten

Die EU-DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten uns, von jedem Patienten die Unterzeichnung einer Erklärung zur Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung und zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten gem. § 73 Abs. 1 b SGB V einzuholen. 

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Wenn Sie mit einer Überweisung von einem anderen Arzt zu uns kommen, benötigen wir gleichfalls Ihre Einwilligung, um Ihrem Hausarzt unsere Befunde mitzuteilen.

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

Ferner benötigen wir Ihr ausdrückliches Einverständnis, falls Sie per eMail mit uns kommunizieren möchten.

Sie können die Formulare für beide Erklärungen hier herunterladen und nach Durchlesen in Ruhe zuhause ausfüllen und uns mitbringen.

 

 

Datenschutz

Wir haben unsere Datenschutzrichtlinie neu ausformuliert. Am Grundprinzip hat sich gar nichts geändert, weil das Thema Datenschutz für uns schon immer oberste Priorität genossen hat. Aber die neue Europäische Datenschutzverordnung fordert eine intensive Aufklärung unserer Patienten mit bestimmten Informationen, Formulierungen und Hinweise, denen wir hier gerecht werden.

Selbstverständlich haben wir auch alle anderen Forderungen der neuen Datenschutzverordnung bereits umgesetzt.  Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach hat uns attestiert, daß wir als eher kleinere Praxis nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dennoch können Sie sicher sein, daß Ihre personen- und gesundheitsbezogenen Daten allergrössten Schutz geniessen und bei uns in sicheren Händen sind.

 

Elektronische Gesundheitskarte und Telematik in der Arztpraxis ab 2018

Auf Patienten und Arztpraxen kommen im nächsten Jahr erhebliche Veränderungen zu, die aus vielen Gründen sehr kritisch hinterfragt werden müssen.

Ab Juli 2018 schreibt der Gesetzgeber einen sog. „Online-Abgleich“ der Daten auf Ihrer Krankenversicherungskarte vor (Versichertenstammdatenmanagement). Das bedeutet, dass in der Arztpraxis die auf der Krankenkassenkarte gespeicherten Daten mit den bei der Krankenversicherung gespeicherten Daten abgeglichen werden müssen. Dafür braucht die Arztpraxis eine Onlineanbindung an die Krankenkasse; die Krankenkasse kann dadurch potentiell auf die komplette Arzt-EDV zugreifen (auch wenn sie das -noch- nicht darf). Der Datentransfer erfolgt verschlüsselt.

Damit sind viele kritische Punkte verknüpft:

Die notwendige elektronische Infrastruktur muss installiert und gewartet werden, was pro Praxis sehr viel Geld kostet, das teils aus den Geldern der GKV-Beitragszahler finanziert wird, aber auch mit erheblichen Folgekosten für jede einzelne Praxis verbunden ist. Es gibt bisher bundesweit lediglich einen Anbieter, der dadurch quasi ein Monopol auf den Datenzugriff in allen bundesdeutschen Arztpraxen erhält. Wer dann schlussendlich wirklich Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben wird, ist völlig unklar. Durch den verschlüsselten Transfer kann niemand kontrollieren kann, welche Daten dabei wohin fliessen. Offiziell ist alles natürlich ganz sicher, praktisch gesehen sind durchaus Zweifel angebracht. Die Attacken durch Malware, Viren und Trojaner der letzten Monate zeigen, wieviel solch „sichere“ Systeme wert sind. Mit etwas Hackergeschick ist dann der komplette Inhalt Ihrer Patientenakte zugänglich. Nebenbei bemerkt: auch Ihre Krankenkassen geht Ihre Patientenakte rein nichts an.

Der Abgleich der Versicherungsdaten ist eine Aufgabe der Krankenkassen, die so – mit erheblichen Sicherheitsrisiken – auf die Arztpraxen verlagert wird. Der Abgleichvorgang an sich kostet pro Patient mehrere Minuten. Das dürfte zu massiven Wartezeiten bei der Ausgabe von Rezepten, Überweisungen etc. führen. Wenn das Internet mal nicht funktioniert, geht gar nichts mehr.

Langfristig soll das System erweitert werden. So soll in Zukunft z. B. jedes einzelne Rezept auf Ihrer Krankenkassenkarte vermerkt werden – was dann wiederum PIN-bewehrte Abfragevorgänge in jeder Apotheke und jeder Arztpraxis nötig machen wird. Langfristig ist auch eine elektronische Patientenakte mit zentraler Speicherung geplant.

Das System wird unnötig und riskant verkompliziert – ohne jeden erkennbaren Nutzen. Und niemand sagt etwas dazu. Fragen Sie bitte Ihren Bundes– und Landtagsabgeordneten, ob ihm/ihr bewusst ist, was da auf uns alle zu kommt. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

 

 

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