In jeder Zeitung wird derzeit über die hohen Krankenstände in der Bevölkerung berichtet. Auch in den Arztpraxen reiht sich Infekt an Infekt, grippale Infekte, Influenza und Corona. Das ist bei uns leider nicht anders. Deshalb empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse das Tragen von Schutzmasken.
Allgemeines
Elektronische Patientenakte – Der Gläserne Patient
Die Digitalisierung in der Medizin wird seitens des Gesundheitsministerium mit Gewalt vorangetrieben. Das hat erhebliche Konsequenzen für Sie als Patienten, über die Sie informiert sein müssen.
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht für alle gesetzlich Versicherten. Sofern Sie nicht aktiv Einspruch dagegen einlegen, werden ab diesem Zeitpunkt alle Ihre medizinischen Befunde – alte wie neue – zwangsweise in einer Cloud gespeichert, die auf Servern im Internet gelagert wird.
Sofern der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1.11.2023 greift, dürfen diese Daten dann ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden; die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft.
Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Versicherungen, Pharma- und Marktforschungsunternehmen Ihre ganz persönlichen und intimsten Gesundheitsdaten ganz offiziell mitlesen können, müssen Sie aktiv der Nutzung der ePA widersprechen. Wenn Sie das nicht tun, geht der Gesetzgeber automatisch von Ihrem Einverständnis aus.
Aus unserer Sicht muss klargestellt werden, dass es sicherlich sinnvoll ist, eine Patientenakte nicht in Papierform, sondern komplett digital zu führen – was wir seit fast 20 Jahren konsequent tun. Aber eine Speicherung derart sensibler Daten in einer Cloud im Internet kann nicht die Lösung sein. Und wer sagt, dass Daten in einer Cloud sicher seien, glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Ohne Struktur ist die ePA lediglich ein ungeordnetes Sammelsurium von Schriftstücken. Die medizinische Behandlung wird dadurch sicherlich nicht verbessert. Und – nicht zu vergessen: die Befunderstellung wird dadurch keinesfalls beschleunigt.
Wir verweisen auf diesen sehr aufschlußreichen aktuellen Artikel aus der renommierten IT-Zeitschrift c’t, dem nichts hinzuzufügen ist.
Bitte überlegen Sie sich deshalb bitte sehr gründlich, ob Sie die ePA in ihrer gegenwärtigen Form wirklich nutzen wollen. Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir davon ab.
Fünf vor Zwölf: PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg.
Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben.
Quellen: https://www.kbv.de/html/1150_65956.php und https://www.kbv.de/html/praxenkollaps.php
Petition: Ärzte und Patienten machen Druck
Mitte Oktober startete eine Petition beim Deutschen Bundestag mit dem Ziel, die Politiker für die Probleme der ambulanten Versorgung zu sensibilisieren. Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich, um eine größtmögliche Sichtbarkeit für unser Anliegen zu bekommen.
Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Derzeit steht die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Spiel. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Krise aufmerksam zu machen. Ärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal und Patienten sind aufgerufen, die Aktionen zu unterstützen und die Politik zum Handeln aufzufordern.
Die Unterschriftslisten, mehr Informationen und Plakate zum Verteilen sind hier und hier zu finden. Bitte teilen Sie diesen Aufruf breitflächig, denn Sie wollen auch in Zukunft eine medizinische Versorgung wie bisher haben.
Um was geht es?
Das ambulante System wird seit Jahren kaputtgespart, es fehlt massiv an Personal und der Bürokratieaufwand wird immer größer. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte, Psycho-
therapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Praxismitarbeitende resignieren und flüchten aus dem System.
Die Bundesregierung hat vielfach versprochen, die flächendeckende ambulante Versorgung zu stärken, bisher hat sie aber für die Stärkung der Praxen nichts getan. Stattdessen begegnet sie ihnen mit mangelnder Wertschätzung. Damit gefährdet sie akut die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der Menschen in unserem Land.
Was brauchen die Praxen konkret, um weiterhin ihre Patientinnen und Patienten gut behandeln zu können?
1. EINE TRAGFÄHIGE FINANZIERUNG: Kostensteigerungen und Inflation müssen unmittelbar berücksichtigt werden.
2. DIE ABSCHAFFUNG DER BUDGETS: Praxen müssen für die Leistungen bezahlt werden, die sie täglich erbringen.
3. DIE UMSETZUNG DER AMBULANTISIERUNG: Mehr ambulante statt stationärer Operationen. Das erspart den Patientinnen und Patienten unnötige Krankenhausaufenthalte und dem Gesundheitssystem auf Dauer Kosten. Und es entlastet zusätzlich die Krankenhäuser.
4. EINE SINNVOLLE DIGITALISIERUNG: Abläufe in den Praxen dürfen nicht zulasten der Versorgung und damit der Patientinnen und Patienten behindert werden, die Technik muss nutzerfreundlich und funktionsfähig sein – was sie nicht ist.
5. MEHR WEITERBILDUNG IN PRAXEN: Die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung muss dort stattfinden,wo die Kolleginnen und Kollegen gebraucht werden.
6. WENIGER BÜROKRATIE: Die Medizin muss im Vordergrund stehen und nicht der „Papierkram“.
7. KEINE REGRESSE: Medizinisch unsinnige Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehören abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Patientinnen und Patienten das verschreiben dürfen, was medizinisch sinnvoll und notwendig ist – ohne befürchten zu müssen, verordnete Medikamente oder andere Leistungen später aus eigener Tasche bezahlen zu müssen – was leider nur zu oft der Fall ist.
Diese Veränderungen sind für die zukünftige Generation von Medizinerinnen und Medizinern sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entscheidend, damit diese künftig wieder bereit ist, eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen.
Die ärztlichen Praxen bilden neben der von allen geschätzten wohnortnahen niederschwelligen Versorgung auch ein wichtiges soziales regionales Netzwerk. Sie sind Versorger, Ansprechpartner, Arbeitgeber und Ausbildungsstätte. Diese bewährten Strukturen gilt es zu erhalten. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung in diesem Sinne verbessert werden, damit auch in Zukunft Patientinnen und Patienten auf eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung bauen können.
Infektionssprechstunde
Es wird Herbst; die Zahl an Erkältungsinfekten steigt rapide an. Leider auch die Zahl der COVID-positiven Fälle. Zum Glück laufen diese bisher weitgehend unkompliziert ab, stellen aber dennoch ein erhebliches Risiko für Dritte dar.
Deshalb haben wir die Infektionssprechstunde wieder eingeführt.
Wenn Sie erkältet sind, kommen Sie bitte nicht einfach in die Praxis, sondern rufen Sie an. Wir geben Ihnen sehr zeitnah – normalerweise am selben Tag – einen Termin in der separaten Infektionssprechstunde.
Wir bitten Sie, vorab einen COVID-Schnelltest zu machen. Falls dieser positiv ist, teilen Sie uns das bitte vor Besuch der der Sprechstunde mit. Das schützt Ihre Mitpatienten und uns. Entsprechende Testkits sind in Apotheken und Drogeriemärkten verfügbar.
Bitte tragen Sie ausserdem eine Schutzmaske, idealerweise eine FFP2-Maske. Sollten Sie keine Maske haben, stellen wir Ihnen für einen kleinen Unkostenbeitrag eine Maske zur Verfügung.
COVID-Auffrischimpfung
Die Anfragen nach einer Auffrischungsimpfung gegen COVID werden mehr, deshalb hier eine Zusammenfassung der aktuellen Vorgaben:
- Wer wird geimpft? alle über 60 und/oder mit Risikoerkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, Asthma, COPD etc) sowie in Risikoberufen Tätige.
- Sinnhaftigkeit der Impfung: eindeutiges JA. Der Impfschutz hält nicht länger als ein Jahr, auch wenn durchaus eine gewisse Grundimmunität besteht.
- Impfzeitpunkt: das letzte COVID-bezogene Ereignis (= Impfung oder nachgewiesener Infekt) sollte 12 Monate zurückliegen.
- Eine zeitidentische oder zeitnahe Impfung gegen Grippe bzw. Influenza ist nicht nur kein Problem, sondern wird sogar ausdrücklich empfohlen.
- Es gibt immer noch keine Einzeldosen, sondern nur Sechserampullen Comirnaty mit nur wenigen Stunden Haltbarkeit. Das bedeutet, dass immer sechs Impfwillige zusammenkommen müssen. Andere Impfstoffe werden wir aus logistischen Gründen nicht verwenden.
- Privatversicherte bekommen keine Rezepte, sondern werden aus dem Impfstoff-Vorrat für alle geimpft, da der Impfstoff vom Bund finanziert wird.
- Impfwillige werden vom Hausarzt geimpft; Impfzentren gibt es nicht mehr.
Wenn Sie also Interesse an einer erneuten COVID-Impfung haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Änderung der Sprechzeiten Dienstag nachmittags ab 1.6.2023
Ab 1.6.2023 ändern sich die Sprechzeiten für die Dienstags-Spätsprechstunde :
Bisher: Dienstag 8-12 h und 16-19 h
Neu: Dienstag 8-12 h und 15-18 h
Alle sonstigen Sprechzeiten bleiben unverändert
Infektionssprechstunde
Die COVID-Pandemie scheint weitgehend gebannt zu sein, worüber wir uns genau wie Sie sehr freuen. Die Maskenpflicht ist gefallen und es macht Spaß, Sie wieder von Angesicht zu Angesicht zu sehen.
Jedoch hat uns COVID gelehrt, dass wir vor der Pandemie mit Infektsituationen sehr locker und teils unvorsichtig umgegangen sind. Aus diesem Grund werden wir für Infektionskrankheiten aller Art unsere spezielle Infektionssprechstunde vorerst beibehalten. Deshalb bitten wir Sie, bei Erkältungen, grippalen Infekten, Bronchitis und Halserkrankungen nicht einfach so in der Sprechstunde aufzutauchen, sondern zuerst unter der Nummer 06021-12071 anzurufen. Sie bekommen dann für den selben Tag einen Termin für die separate Infektionssprechstunde. Wie lange wir das beibehalten, werden der kommende Herbst und Winter zeigen.
Vorerst möchten wir Sie ausserdem bitten, in den genannten Fällen freiwillig eine Schutzmaske zu tragen. So schützen Sie andere Menschen vor der Übertragung von Infektionen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Folgen Sie uns auf Instagram
Unsere Praxis ist jetzt auch auf Instagram zu finden. Folgen Sie uns unter @docs.ab
Telefonische Krankschreibung ab 1.4.2023 nur noch bei COVID-Infekt möglich
Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen ab 1. April Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit nur noch dann bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.
Die Corona-Sonderregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet dagegen am 31. März.
Maskenpflicht endet zum 7.4.23
Ab 8. April
Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus.
Derzeit steigen die COVID-Infektionszahlen jedoch immens an, zum Glück fast immer mit unkompliziertem Verlauf. Deshalb möchten wir Sie bitten, bei Untersuchungen mit enger körperlicher Nähe wie z.B Untersuchungen, Check-Ups Sonographien und Belastungs-EKGs freiwillig weiterhin eine Schutzmaske zu tragen, um sich, uns damit auch andere zu schützen.