Elektronische Patientenakte – Der gläserne Patient

Die Digitalisierung in der Medizin wird seitens des Gesundheitsministerium mit Gewalt vorangetrieben. Das hat erhebliche Konsequenzen für Sie als Patienten, über die Sie informiert sein müssen.

Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht für alle gesetzlich Versicherten. Sofern Sie nicht aktiv Einspruch dagegen einlegen, werden ab diesem Zeitpunkt alle Ihre medizinischen Befunde – alte wie neue – zwangsweise in einer Cloud gespeichert, die auf Servern im Internet gelagert wird.

Sofern der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1.11.2023 greift, dürfen diese Daten dann ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden; die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft.

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Versicherungen, Pharma- und Marktforschungsunternehmen Ihre ganz persönlichen und intimsten Gesundheitsdaten ganz offiziell mitlesen können, müssen Sie aktiv der Nutzung der ePA widersprechen. Wenn Sie das nicht tun, geht der Gesetzgeber automatisch von Ihrem Einverständnis aus.

Aus unserer Sicht muss klargestellt werden, dass es sicherlich sinnvoll ist, eine Patientenakte nicht in Papierform, sondern komplett digital zu führen – was wir seit fast 20 Jahren konsequent tun. Aber eine Speicherung derart sensibler Daten in einer Cloud im Internet kann nicht die Lösung sein. Und wer sagt, dass Daten in einer Cloud sicher seien, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Ohne Struktur ist die ePA lediglich ein ungeordnetes Sammelsurium von Schriftstücken.  Die medizinische Behandlung wird dadurch sicherlich nicht verbessert. Und – nicht zu vergessen: die Befunderstellung wird dadurch keinesfalls beschleunigt.

Wir verweisen auf diesen sehr aufschlußreichen aktuellen Artikel aus der renommierten IT-Zeitschrift c’t, dem nichts hinzuzufügen ist.

Bitte überlegen Sie sich deshalb bitte sehr gründlich, ob Sie die ePA in ihrer gegenwärtigen Form wirklich nutzen wollen. Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir davon ab.

 

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