Elektronische Patientenakte – die Schweigepflicht wird abgeschafft

Wissen Sie eigentlich, was da auf Sie zukommt?  

Bis jetzt sind Ihre Krankengeschichte, Ihre Befunde, Ihre Sorgen und Nöte ein absolutes Geheimnis, das außer Ihren behandelnden Ärzten und Sie selber niemanden etwas angeht. Die ärztliche Schweigepflicht ist die Grundlage jeglicher ärztlichen Tätigkeit.  Die digitale Speicherung dieser Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) einer Cloud hebelt jedoch die ärztlichen Schweigepflicht schlichtweg komplett aus. 

Die Nutzung der ePA ist im Gesundheitsdatennutzungsgesetz definiert. Sogenannte Berechtigte Interessenten bekommen Zugang zu Ihren Daten.
Problem:  zum einen ist das berechtigte Interesse nirgendwo definiert. Über Strohmänner und Scheinfirmen kommen Versicherungen, Banken und andere mittelfristig problemlos an Ihre Krankenakte. Zum anderen sind die Daten zwar pseudonymisiert, aber mit etwas Computerhilfe dennoch binnen Sekunden problemlos auf Sie persönlich zurückverfolgbar.

Das darf unter keinen Umständen passieren.

Daten sind niemals sicher. Was im Netz steht, kann gehackt werden, und dann werden Ihre intimsten Gesundheitsdaten ganz schnell im Darknet gehandelt. Und es gibt sehr viele Interessenten dafür. Was einmal in den falschen Händen landet, ist nie wieder rückholbar. In anderen Ländern ist das schon passiert (1,2,3,4,5)

Und wer erzählt, dass ein System unknackbar sicher sei, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Der renommierte CCC hat im Dezember 2024 öffentlich demonstriert, wie unsicher die Daten der elektronischen Patientenakte wirklich sind. Und zwar mit minimalem Aufwand und binnen kürzester Zeit. Wenn das geht, dann können böswillige Hacker das erst recht.

Eine kleine Anmerkung hierzu: das Gesundheitsministerium und die Gematik haben hierzu lediglich gesagt, dass das Hacken der ePA kaum möglich sei, weil es ja schliesslich "gesetzlich verboten" sei.  

Wollen Sie das riskieren?

Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie der Einrichtung einer solchen digitalen Akte aktiv widersprechen. Bei Ihrer Krankenkasse.

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