Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

 

Haben Sie sich mit diesem Thema schon einmal eingehender beschäftigt?

Wenn Sie irgendwann ganz plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden – sei es wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung -, sollten vorab verbindliche Regelungen getroffen worden sein, um Ihre ganz persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln und zu organisieren. Dazu gibt es Dinge wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Viele Menschen fühlen sich von der Vielfalt der Informationen und Angebote abgeschreckt – das geht jedoch auch einfach und unkompliziert.

Der einfachste und rechtlich sicherste Weg zur Information ist die ausgezeichnet gemachten Website des Bundesjustizministeriums, die einen hervorragenden Überblick über die Thematik liefert. Dort gibt es auch rechtsgültige Vorlagen, die Sie an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können – und das ganz ohne Anwalt, Notar oder sonstige kostenpflichtige Dienstleister. Schauen Sie es sich einfach mal an – es lohnt sich.

 

 

Abholung von Rezepten, Überweisungen etc. durch Dritte

Die Datenschutzverordnung verpflichtet uns zum Einholen einer Vollmacht mit Identätsüberprüfung, sofern nicht Sie selbst, sondern Dritte in Ihrem Auftrag bestellte Rezepte etc abholen sollen.

Hier können Sie ein Formular zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht herunterladen, zu Hause ausfüllen und Ihrer/m Bevollmächtigten mitgeben. Bitte denken Sie daran, daß die/der Bevollmächtigte sich ausweisen muß, sofern uns nicht persönlich bekannt.

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