Alle Arztpraxen in Deutschland werden ab demnächst bei Strafe von Honorarabzug verpflichtet, ihre Praxis-EDV direkt mit den Krankenkassen zu vernetzen.
Um das Ganze in die analoge Welt zu übertragen (dann kann man es sich vielleicht besser vorstellen):
Der Gesetzgeber zwingt uns – unter Androhung eines Honorarabzugs von 1 % – einen Generalschlüssel für unsere Praxis anzufertigen und an uns unbekannte Personen auszuhändigen, die damit das Recht erwerben, 24 Stunden am Tag 7 Tage in der Woche ohne unsere Kenntnis unsere Praxis zu betreten und sämtliche Aufzeichnungen angeblich daraufhin zu überprüfen, ob die Versichertendaten unserer Patienten noch aktuell sind.
Weiterhin haben diese Personen das Recht, in unbegrenztem Umfang Kopien unserer Aufzeichnungen anzufertigen. Wann welche Daten erhoben wurden, wird uns nicht mitgeteilt. Sollten hierbei Daten unbefugt an die Öffentlichkeit gelangen, obliegt es uns zu beweisen, dass wir unschuldig sind, andernfalls ist eine Strafe bis zu 20 Mio Euro fällig.
Wären Sie mit diesem Vorgehen vorbehaltlos einverstanden? Halten Sie die Schweigepflicht uneingeschränkt für gewahrt?
Wir sind nicht dieser Meinung.