Der Gemeinsame Bundesausschuß GBA hat neue Regeln bezüglich Darmkrebsvorsorge festgelegt.
Bisherige Regelung:
Ab 50 Jahren | Beratung beim Arzt über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms jährlich: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl |
Ab 55 Jahren | Zweite Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms Patientenaufklärung zur Koloskopie Darmspiegelung (Koloskopie) nach zehn Jahren: zweite Darmspiegelung oder alle zwei Jahre Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl |
Neue Regelung – voraussichtlich ab Juli 2019
Ab 50 Jahren |
Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.
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Ab 55 Jahren | Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde. Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie. |
Quellen: