Der „Impfmix“ ist gut verträglich und effizient. Hier gibt es mehr Informationen dazu.
Warum sind Impfungen gegen COVID 19 wichtig?
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: nicht die Infektion ist das Problem, sondern die Krankheit.
Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte können sich infizieren. Aber Geimpfte erkranken – wenn überhaupt – nur leicht, während ungeimpfte Menschen mit einer COVID19-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer bis schwerstgradig erkranken.
Die Impfung schützt nicht unbedingt vor der Infektion, aber vor schwerer Krankheit. Jede/r Geimpfte ist ein/e potentiell schwerkranke/r Patient/in weniger. Und je mehr Menschen geschützt sind, desto schneller bekommen wir Corona in den Griff.
Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.
Andere Impfungen nicht vergessen
Corona ist überall das Thema Nummer 1 – aber daneben gibt es durchaus auch noch andere relevante Gesundheitsaspekte. Unter anderem auch wichtige Impfungen gegen andere Erkrankungen.
Gehen Sie mit uns zusammen Ihren Impfpass durch und helfen Sie uns, Ihren Impfschutz aktuell zu halten.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.
Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen). Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten. Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.
Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.
Weitere Informationen zum Thema:
- https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/elektronische-patientenakte-freiwillig-100.html
- https://www.t-online.de/digital/sicherheit/id_88831176/psychotherapie-zentrum-gehackt-taeter-veroeffentliche-tausende-sitzungsprotokolle-im-netz.html
- https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/finnland-hacker-erbeuten-vertrauliche-daten-und-erpressen-patienten-a-5e4aa80e-9a69-4dfa-9b9c-e33821ae50ca
Wichtige Informationen zur ‚Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung‘ (eAU)
Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.
Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.
Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437
Zu erwartende Probleme:
Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.
Reizthema Vitamin D
Wir werden immer wieder auf das Thema Vitamin D angesprochen.
Grundsätzlich gilt, dass mit Vitamin D als Nahrungsergänzungsmittel und den entsprechenden Bluttests sehr viel Geld verdient wird. Die Krankenversicherer bezahlen solche Labortests nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine wissenschaftliche Grundlage für die regelmässige Einnahme von Vitamin D ausserhalb bestimmter Krankheitskonstellationen gibt es schlichtweg nicht.
Die empfohlene Dosis von Vitamin D pro Tag beträgt – wenn überhaupt – 800 – 1000 IE (Internationale Einheiten). Mehr kann durchaus riskante Nebenwirkungen haben. Bei echten schwergradigen und symptomatischen Mangelzuständen kann eine höherdosierte Startmedikation über wenige Wochen begründbar sein, aber die langfristige wöchentliche Einnahme von 20000 IE über einen langen Zeitraum ist also nicht nur unnütz, sondern unter Umständen lebensgefährlich.
Wir verweisen diesbezüglich auf die folgenden Links, die das Thema ausführlich abdecken.
- Vitamin D-Spiegel: Kassenleistung ja oder nein?
- quarks.de: Vitamin D brauchen wir vor allem für gesunde Knochen. Angeblich soll es aber auch gegen diverse andere Krankheiten helfen. Das sagt die Wissenschaft
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Behörde äußert sich zu Vitamin D und Covid-19
Mal was ganz anderes: Thema Osteopathie
Das Thema Osteopathie kommt derzeit wieder vermehrt auf den Schirm. Erstaunlich viele Menschen gehen ganz selbstverständlich zum „Osteopathen“.
Die wenigsten Menschen wissen, was da eigentlich dahintersteckt. Wir hatten uns früher schon einmal zum Thema geäussert; an dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.
Prof. Dr. med. Edzard Ernst, langjähriger Inhaber eines Lehrstuhls für alternative medizinische Verfahren an der Universität Bristol, hat aktuell einen schönen Artikel dazu veröffentlicht, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen, hier zu finden.
Ausserdem gibt es hier einen ausgezeichnet gemachten Podcast der SWR 2-Redaktion – sehr hörenswert.
Alles Gute zum neuen Jahr
Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesegnetes, glückliches und vor allen Dingen gesundes 2021.
Klarsichtmasken schützen nicht
Offene Klarsichtmasken sind vom Bayerischen Gesundheitsministerium jetzt ebenso wie sogenannte Faceshields als untauglich zum Infektionsschutz eingestuft worden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Es gibt noch Grippeimpfstoff
Nachdem wir aus der Reserve des Freistaates Bayern nochmal Nachschub an Grippeimpfstoff bekommen haben, können wir Sie wieder impfen.
Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren, und vergessen Sie bitte Ihren Impfausweis nicht:
Telefon 06021- 12071