Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.
Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.
Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437
Zu erwartende Probleme:
Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.