Telefonische Krankschreibung ab 1.4.2023 nur noch bei COVID-Infekt möglich

Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen ab 1. April Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit nur noch dann bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.

Die Corona-Sonderregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet dagegen am 31. März.

Wichtige Informationen zur ‚Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung‘ (eAU)

Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.

Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.

Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437

 

Zu erwartende Probleme:

Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.

 

 

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