Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen ab 1. April Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit nur noch dann bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.
Die Corona-Sonderregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet dagegen am 31. März.