Ab 8. April
Die gesetzliche Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen endet am 7. April. Dann läuft die Regelung im Infektionsschutzgesetz aus.
Derzeit steigen die COVID-Infektionszahlen jedoch immens an, zum Glück fast immer mit unkompliziertem Verlauf. Deshalb möchten wir Sie bitten, bei Untersuchungen mit enger körperlicher Nähe wie z.B Untersuchungen, Check-Ups Sonographien und Belastungs-EKGs freiwillig weiterhin eine Schutzmaske zu tragen, um sich, uns damit auch andere zu schützen.