Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesegnetes, glückliches und vor allen Dingen gesundes 2021.
Allgemeines
Klarsichtmasken schützen nicht
Offene Klarsichtmasken sind vom Bayerischen Gesundheitsministerium jetzt ebenso wie sogenannte Faceshields als untauglich zum Infektionsschutz eingestuft worden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Es gibt noch Grippeimpfstoff
Nachdem wir aus der Reserve des Freistaates Bayern nochmal Nachschub an Grippeimpfstoff bekommen haben, können wir Sie wieder impfen.
Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren, und vergessen Sie bitte Ihren Impfausweis nicht:
Telefon 06021- 12071
Grippeimpfung
Die Existenz von Corona heißt nicht, dass es keine anderen Erkrankungen mehr gibt. Die Impfung gegen Influenza ist wichtig wie eh und je.
Ab 1. Oktober – vorbehaltlich der rechtzeitigen Impfstofflieferung – impfen wir. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bringen Sie Ihren Impfausweis und Ihre Versicherungskarte mit.
Masken mit Ventil sind sinnlos und riskant
Dass Gesichtsvisiere („Face-Shield“) als Infektionsschutz sinnlos und riskant sind, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.
Das gilt aber ebenso für Mund-Nasen-Masken mit Ventil. Das Ventil erleichtert zwar das Atmen für den Träger, bietet aber keinerlei Schutz für Dritte. Genau das ist aber der primäre Sinn des Maskentragens:
https://twitter.com/dw_scitech/status/1302641710015614979/video/1
Masken und Abstand sind unverzichtbar
Neues Mitglied im Praxisteam
Wir freuen uns, Nicole Roßmann als neues Mitglied im Praxisteam zu haben.
Aus gegebenem Anlass zum Thema Selen:
Nachdem im Main-Echo von heute ein Artikel zum Thema Zusammenhang von COVID-19 und dem Spurenelement Selen veröffentlicht worden ist, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Eine Bestimmung des Selenspiegels im Blut ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss als Wunschleistung immer selbst bezahlt werden.
Wichtige Information zu COVID-19-Antikörper-Tests
Die derzeit verfügbaren Antikörpertests erlauben keine Aussage zu Immunität ggb. SARS-CoV-2-Viren.
Wichtig: ein positives Testergebnis ist in jedem Fall meldepflichtig und gilt als COVID-19-Verdachtsfall. Das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen eine Quarantäne verhängen.
Wenn auf Wunsch dennoch Antikörpertests durchgeführt werden, dann muss das Blut auf Gesamt- oder spezifisch auf IgG-Antikörper untersucht werden. IgA- und IgM-Antikörper-Bestimmungen weisen eine deutlich niedrigere Spezifität auf und sollten deswegen nicht durchgeführt werden.
Eine Testung ohne direkten Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik wird von der Krankenversicherung nicht übernommen.
Warum Abstand halten so wichtig ist
1.5 Meter Abstand voneinander halten ist überall wichtig. Weshalb?
Deshalb:
und deshalb: