Grippeimpfung

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: die Impfung gegen Influenza ist wichtig und sinnvoll. Für jeden. Vom Säugling bis zum Greis.

Weshalb? Hier gibt es mehr Informationen zum Thema: 1, 2, 3

Ab 1. Oktober impfen wir Sie gerne; die Impfung ist in Bayern eine allgemeine Kassenleistung. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit, damit wir auch Ihren sonstigen Impfschutz überprüfen können.

Gesundheitsdaten in Gefahr

Die vom Bundesgesundheitsminister mit massivem Zwang vorangetriebene Pflichtvernetzung aller Arztpraxen, Kliniken und sonstiger Gesundheitsdienstleister bewirkt eine riesige Datencloud, in der Ihre ganz persönlichen und intimsten Gesundheitsdaten bei profitorientierten Firmen landen.

2021 soll die Elektronische Patientenakte verpflichtend für alle eingeführt werden. Was da derzeit als digitaler Fortschritt angepriesen wird, ist nichts anderes als ein Förderprogramm für einige wenige IT-Firmen, mit katastrophalen Folgen für jeden von uns.

Gesundheitsdaten gehören nicht ins Internet. Der Preis dafür ist zu hoch. Wer glaubt, daß Clouddaten sicher sind, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Oder er lügt bewußt.

Wenn Sie nicht wollen, daß über kurz oder lang jedes Versicherungsunternehmen, jede Werbeagentur, jede Behörde und jeder Arbeitgeber restlos alles über Ihre aktuellen und früheren Erkrankungen, Ihren Lebensstil, Ihre Rauch- und Trinkgewohnheiten gegen Bezahlung erfahren kann, dann wehren Sie sich bitte.

Hier, hier undhier erfahren Sie mehr darüber.

Neue Kommunikationswege

Seit 1.10.2019 können Sie uns Ihre Terminwünsche und Bitten um die Ausstellung von Folgerezepten und Überweisungen auch per SMS oder Messenger-Apps übermitteln.

Hierfür haben wir eine neue Mobilfunknummer und verschiedene Messengeraccounts eingerichtet: Threema, Signal und Telegram.

WhatsApp können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwenden.

Bitte beachten Sie, daß wir über diese Kommunikationswege weder Befunde mitteilen noch medizinische Beratung durchführen. Dies betrifft auch die Übermittlung von Befunden und medizinischen Unterlagen Ihrerseits. Entsprechende Nachrichten müssen wir leider sofort löschen.

Sollten Sie einen Termin- oder Rezeptwunsch übermitteln wollen, vergessen Sie bitte nicht, uns folgende Daten mitzuteilen: Name, Vorname und Geburtsdatum.

Wir bitten um Verständnis, daß wir telefonisch, per Fax, per E-Mail, SMS oder Messenger geäußerte Rezeptwünsche nur für uns bereits persönlich bekannte Patienten erfüllen können.

Die neu eingerichtete Mobilfunknummer ist ausschließlich für SMS gedacht, Anrufe werden vom Gerät unterdrückt.

Sie erreichen uns wie folgt:

Die bisherigen Kommunikationswege bleiben selbstverständlich unverändert.

Seit 1. April 2019 nur noch alle drei Jahre Anspruch auf „Check-up 35“

 

Seit 1.4. gelten neue Regeln für die als „Checkup 35“ bekannte Vorsorgeuntersuchung:

Bisher: alle 2 Jahre

Neu: alle 3 Jahre

Auch das Leistungsspektrum wurde verändert.

Bisher: Erhebung der Krankengeschichte, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin, Blutzucker, Urinstatus

Neu:  Erhebung der Krankengeschichte, des Impfstatus, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin und dem gesamten Lipidstatus einschl. HDL, LDL und Triglyceriden,  Blutzucker und Urinstatus

 

Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wurde bzw. wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung möglich.

Wichtig: die Änderung betrifft ausschließlich reine Vorsorgeuntersuchungen. Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen sind selbstverständlich nicht gemeint. Und wir führen natürlich unabhängig von der Änderung jederzeit gerne Vorsorgeuntersuchungen nach Ihren Wünschen außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch.

 


Beispiel: Ein Patient sucht am 7. Mai 2019 die Praxis zur Gesundheitsuntersuchung auf.

  1. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2017: Kein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019, da der 3-Jahres-Zeitraum unterschritten ist. Eine erneute Gesundheitsuntersuchung ist erst im Jahr 2020 möglich.
  2. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2016 oder liegt noch weitere Jahre zurück: Ein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 besteht. Bei einer Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 wäre die nächste Gesundheitsuntersuchung frühestens ab 1. Januar 2022 wieder möglich.

 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Neue Regeln zur Darmkrebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuß GBA hat neue Regeln bezüglich Darmkrebsvorsorge festgelegt.

 

Bisherige Regelung:

 

Ab 50 Jahren Beratung beim Arzt über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms
jährlich: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
Ab 55 Jahren Zweite Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms Patientenaufklärung zur Koloskopie Darmspiegelung (Koloskopie) nach zehn Jahren: zweite Darmspiegelung oder alle zwei Jahre Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

 

Neue Regelung – voraussichtlich ab Juli 2019

 

Ab 50 Jahren

Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.

Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darmspiegelungen) im Mindestabstand von zehn Jahren.

 

Ab 55 Jahren Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren.

Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde. Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

 

Quellen:

DGVS,  Deutsches Ärzteblatt

 

 

Telematikinfrastruktur

 

Alle Arztpraxen in Deutschland werden ab demnächst bei Strafe von Honorarabzug verpflichtet, ihre Praxis-EDV direkt mit den Krankenkassen zu vernetzen.

Um das Ganze in die analoge Welt zu übertragen (dann kann man es sich vielleicht besser vorstellen):

Der Gesetzgeber zwingt uns – unter Androhung eines Honorarabzugs von 1 % – einen Generalschlüssel für unsere Praxis anzufertigen und an uns unbekannte Personen auszuhändigen, die damit das Recht erwerben, 24 Stunden am Tag 7 Tage in der Woche ohne unsere Kenntnis unsere Praxis zu betreten und sämtliche Aufzeichnungen angeblich daraufhin zu überprüfen, ob die Versichertendaten unserer Patienten noch aktuell sind.

Weiterhin haben diese Personen das Recht, in unbegrenztem Umfang Kopien unserer Aufzeichnungen anzufertigen. Wann welche Daten erhoben wurden, wird uns nicht mitgeteilt. Sollten hierbei Daten unbefugt an die Öffentlichkeit gelangen, obliegt es uns zu beweisen, dass wir unschuldig sind, andernfalls ist eine Strafe bis zu 20 Mio Euro fällig.

 

Wären Sie mit diesem Vorgehen vorbehaltlos einverstanden? Halten Sie die Schweigepflicht uneingeschränkt für gewahrt?
Wir sind nicht dieser Meinung.

2019: Ihre Gesundheitsdaten, Angriffe auf die Schweigepflicht, Datenschutz und mehr

Wir haben ja schon die eine oder andere Anmerkung zum Thema kommender Angriffe auf die Schweigepflicht gemacht, aber dieses Jahr wird es leider ernst. Für Sie und für uns.

Alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Absolut und ohne wenn und aber. Das ist eines der grundlegenden Prinzipien der Arzt-Patienten-Beziehung. Alles, was Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt berichten, geht niemand anderen etwas an. Es gibt aber Leute, die das ändern wollen, und das können wir in keinem Fall gutheißen.

Gesundheitsdaten sind langlebig. Sie begleiten Sie Ihr Leben lang, Und nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder und Enkel, denn viele Krankheiten haben eine familiäre Komponente. Und wenn solche Daten in der Öffentlichkeit landen, haben wir alle ein ernsthaftes Problem.

Die vom Gesetzgeber und der Industrie forciert geforderte und den Ärzten jetzt zwangsweise aufgedrückte elektronische Patientenakte bedeutet nichts anderes, als daß hochsensible Gesundheitsdaten im Internet in einer Datencloud, also irgendwo im Internet abgespeichert werden. Und wenn sie noch so sicher sein sollen: die Wahrscheinlichkeit, daß elektronisch im Netz gespeicherte Gesundheitsdaten unsicher sind und in unbefugte Hände gelangen, liegt derzeit bei 5% pro Jahr. Das bedeutet, daß in 5 Jahren rein rechnerisch die Wahrscheinlichkeit bei über 20 % liegt, in 50 Jahren bei über 90 %. Und da ist die Weiterentwicklung der Computertechnik wie Quantenrechner etc. noch nicht mit einkalkuliert. Einen Zwanzig- oder Dreißigjährigen betrifft das also genauso wie einen Siebzigjährigen. Wenn Sie jetzt noch die zunehmende laborchemische Analyse von Genomdaten hinzunehmen, die bereits heute mehr und mehr zum Standard wird, können Sie absehen, daß diese Daten das Leben Ihrer Kinder und Kindeskinder massiv beeinträchtigen werden. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

Die Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte und Gesundheitsapps wie Vivy & Co gehen genau in diese Richtung. Wehren Sie sich bitte gegen diese Entwicklung, fragen Sie Ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten … und fragen Sie bitte genau nach.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, sollte sich unbedingt diesen Vortrag hier anschauen. Dauert etwa eine Stunde, ist aber absolut lohnenswert.

 

 

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen