Seit 1. April 2019 nur noch alle drei Jahre Anspruch auf „Check-up 35“

 

Seit 1.4. gelten neue Regeln für die als „Checkup 35“ bekannte Vorsorgeuntersuchung:

Bisher: alle 2 Jahre

Neu: alle 3 Jahre

Auch das Leistungsspektrum wurde verändert.

Bisher: Erhebung der Krankengeschichte, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin, Blutzucker, Urinstatus

Neu:  Erhebung der Krankengeschichte, des Impfstatus, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin und dem gesamten Lipidstatus einschl. HDL, LDL und Triglyceriden,  Blutzucker und Urinstatus

 

Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wurde bzw. wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung möglich.

Wichtig: die Änderung betrifft ausschließlich reine Vorsorgeuntersuchungen. Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen sind selbstverständlich nicht gemeint. Und wir führen natürlich unabhängig von der Änderung jederzeit gerne Vorsorgeuntersuchungen nach Ihren Wünschen außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch.

 


Beispiel: Ein Patient sucht am 7. Mai 2019 die Praxis zur Gesundheitsuntersuchung auf.

  1. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2017: Kein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019, da der 3-Jahres-Zeitraum unterschritten ist. Eine erneute Gesundheitsuntersuchung ist erst im Jahr 2020 möglich.
  2. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2016 oder liegt noch weitere Jahre zurück: Ein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 besteht. Bei einer Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 wäre die nächste Gesundheitsuntersuchung frühestens ab 1. Januar 2022 wieder möglich.

 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

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