Seit 1. April 2019 nur noch alle drei Jahre Anspruch auf „Check-up 35“

 

Seit 1.4. gelten neue Regeln für die als „Checkup 35“ bekannte Vorsorgeuntersuchung:

Bisher: alle 2 Jahre

Neu: alle 3 Jahre

Auch das Leistungsspektrum wurde verändert.

Bisher: Erhebung der Krankengeschichte, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin, Blutzucker, Urinstatus

Neu:  Erhebung der Krankengeschichte, des Impfstatus, Untersuchung, Labor mit Bestimmung von Gesamt-Cholesterin und dem gesamten Lipidstatus einschl. HDL, LDL und Triglyceriden,  Blutzucker und Urinstatus

 

Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wurde bzw. wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung möglich.

Wichtig: die Änderung betrifft ausschließlich reine Vorsorgeuntersuchungen. Kontrolluntersuchungen bei chronischen Erkrankungen sind selbstverständlich nicht gemeint. Und wir führen natürlich unabhängig von der Änderung jederzeit gerne Vorsorgeuntersuchungen nach Ihren Wünschen außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch.

 


Beispiel: Ein Patient sucht am 7. Mai 2019 die Praxis zur Gesundheitsuntersuchung auf.

  1. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2017: Kein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019, da der 3-Jahres-Zeitraum unterschritten ist. Eine erneute Gesundheitsuntersuchung ist erst im Jahr 2020 möglich.
  2. Die letzte Gesundheitsuntersuchung erfolgte im Jahr 2016 oder liegt noch weitere Jahre zurück: Ein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 besteht. Bei einer Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2019 wäre die nächste Gesundheitsuntersuchung frühestens ab 1. Januar 2022 wieder möglich.

 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Der Herbst kommt

Die Sommerferien sind (fast) vorbei, das Praxisteam ist wieder da, und der Herbst steht vor der Tür.

Zeit für Gesundheitsuntersuchungen, andere Vorsorgemaßnahmen  – und natürlich auch für die Überprüfung Ihres Impfschutzes. Bringen Sie uns doch einfach Ihren Impfausweis vorbei; wir schauen nach, ob alles aktuell ist oder ob Impfungen fällig sind.

 

Gesundheitscheck für unter 35-Jährige

Der reguläre Gesundheitscheck Checkup 35 der gesetzlichen Krankenversicherung kann alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr durchgeführt werden.

Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 18- bis 34-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Gesundheitsuntersuchung für junge Erwachsene zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst eine ausführliche Befragung und eine gründliche körperliche Untersuchung, um rechtzeitig Risikofaktoren wie Gewichts-, Sucht- und sonstigen Gesundheitsproblemen rechtzeitig entgegentreten zu können. Laboruntersuchungen sind dabei nicht vorgesehen.

Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Untersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.

Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.

 

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