Wir wünschen frohe Weihnachten. Bleiben Sie bitte gesund und kommen Sie gut ins nächste Jahr.
Allgemeines
Impfung gegen Influenza
Der Herbst kommt – Grippeimpfung nicht vergessen. Wichtig für alle, vom Säugling bis zum Greis. Weshalb?
- Geimpfte erkranken nicht an Influenza
- Geimpfte stecken niemanden an
- Geimpfte können nicht als Wirt für eine möglicherweise hochriskante Virusmutation dienen
Schweinegrippe, Vogelgrippe – bisher hat die Menschheit einfach Glück gehabt. Das kann aber auch ganz anders ausgehen (1, 2). Schützen Sie bitte sich selbst und andere – lassen Sie sich impfen. Mehr Informationen gibt es hier und hier.
Individuelle Unverträglichkeiten kann man niemals ausschliessen, der inaktivierte Impfstoff ist jedoch durchweg gut verträglich und verursacht keine Folgeerkrankungen. Der Satz „Nach der impfung bin ich erst richtig krank geworden.“ ist dem Reich der Mythen und Gruselgeschichten zuzuordnen und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage.
Ultraschallscreening als Vorsorgeleistung
Im Rahmen reiner Vorsorgeuntersuchungen sieht das Sozialgesetzbuch keine Ultraschalluntersuchungen vor – anders als bei kontrollbedürftigen Erkrankungen oder im Rahmen gezielter Diagnostik.
Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 55- bis 75-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Vorsorgeultraschalluntersuchung des Bauches zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Leistungsberechtigt sind alle Patienten vom 60. bis zum 75. Lebensjahr, beim Vorliegen von Risikofaktoren (Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Raucher) auch ab dem 55. Lebensjahr. Idealerweise findet diese ntersuchung im Rahmen des Checkup 35 statt, kann aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.
Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Ultraschalluntersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.
Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.
Gesundheitscheck für unter 35-Jährige
Der reguläre Gesundheitscheck Checkup 35 der gesetzlichen Krankenversicherung kann alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr durchgeführt werden.
Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 18- bis 34-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Gesundheitsuntersuchung für junge Erwachsene zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst eine ausführliche Befragung und eine gründliche körperliche Untersuchung, um rechtzeitig Risikofaktoren wie Gewichts-, Sucht- und sonstigen Gesundheitsproblemen rechtzeitig entgegentreten zu können. Laboruntersuchungen sind dabei nicht vorgesehen.
Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Untersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.
Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.
Neues zur Pneumokokkenimpfung
Das Robert-Koch-Institut hat neue Empfehlungen zur Pneumokokkenimpfung herausgegeben.
Bisher galt die Regel, dass ab dem 60. Lebensjahr einmal im Leben gegen den häufigsten Erreger der Lungenentzündung geimpft werden sollte, bestimmte Risikogruppen auch früher. Eine Auffrischung war nur in wenigen Sonderfällen empfohlen.
Die neue Regelung sieht so aus, dass je nach Risikoprofil unterschiedliche Empfehlungen gelten, wobei zwei verschiedene Impfstoffe zum Einsatz kommen:
- alle Risikopatienten (Lungen- und Herzerkrankung, Diabetes, neurologische Erkrankungen etc. ) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft werden; eine Auffrischung damit wird alle 6 Jahre empfohlen
- alle Hochrisikopatienten (Krebs, Immundefekte, Milzentfernung etc) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit einem speziellen Impfstoff (PVC13) gegen Pneumokokken geimpft werden; nach 6 bis 12 Monaten sollte eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff (PPSV23) durchgeführt werden. Eine Auffrischung mit PPSV23 wird alle 6 Jahre empfohlen
- alle ansonsten gesunden Patienten über 60 Jahre sollen wie bisher einmal mit PPSV23 geimpft werden. Eine Auffrischung bei diesen Patienten ist nicht unbedingt empfohlen und kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Beim Hinzutreten neuer Risikofaktoren gelten die Regeln wie weiter oben ausgeführt
Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Impfung gegen Pneumokokken – auch die Auffrischung – kann problemlos zeitgleich mit anderen Impfungen durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns bitte an.
Es tut sich was im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Einrichtung, die die medizinische Versorgung außerhalb der normalen Sprechzeiten sicherstellt. Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind zur Teilnahme daran verpflichtet. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Allerdings bedingt der auch bei uns immer weiter zunehmende Mangel an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, daß die Sicherstellung dieses Auftrags immer problematischer wird – es gibt einfach immer weniger Leute, die die Dienste übernehmen.
Das führt unter anderem dazu, daß viele Patienten nachts und am Wochenende von vornherein gleich die Kliniknotaufnahmen aufsuchen – die für Bagatellfälle aber gar nicht ausgelegt sind. Folge: sehr lange Wartezeiten, Missmut bei Patienten und Personal und erhebliche Kosten für die Kliniken. Ein sehr lesenswerter Beitrag zum Thema ist hier zu finden,
Zur Lösung des Problems gibt es verschiedene Ansätze. Der Gesetzgeber hat im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Einrichtung sog. Portalpraxen vorgeschrieben.
Das bedeutet: eine zentrale Bereitschaftsdienstpraxis in oder an einer Klinik, die für all die Fälle zuständig sein wird, die bisher ohne Notwendigkeit in der Notaufnahme landen. In der Notaufnahme wird dann jemand entscheiden, ob der Patient in die Bereitschaftsdienstpraxis oder in die Notaufnahme geschickt wird.
Für den Raum Untermain hat das gravierende Konsequenzen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat ein Konzept entwickelt, das zwei dieser Bereitschaftsdienstpraxen vorsieht: eine in Erlenbach und eine in Aschaffenburg. Weitere Praxen wird es im Bereitschaftsdienst dann nicht mehr geben. Der Versorgungsbereich soll den Bereich von Kirchzell bis Geiselbach und von Wenigumstadt bis Rohrbrunn umfassen, also ein riesiges Gebiet. Das bezieht sich auch auf den Hausbesuchsdienst: der gesamte Bereich soll von maximal drei Ärzten versorgt werden, die dann in dringenden Fällen von einem Fahrdienst zu Hausbesuchen gefahren werden. Der Rettungsdienst ist davon nicht betroffen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das Konzept ist noch nicht spruchreif und alles andere als ausgegoren, aber die Trendrichtung ist vorgegeben.Wie gesagt – es tut sich so einiges.
Gedanken zu Gesundheits-Trackern, -Apps und -Gadgets
Ein Zwischenruf: Wearables wie Fitness-Armbänder, Activity- oder Gesundheitstracker, Datenlogger sowie eHealth-Apps aller Art für das Smartphone sind „in“. Viele Menschen benutzen diese praktischen kleinen Helfer, um ihre Gesundheit zu erfassen, zu katalogisieren und idealerweise zu verbessern. Der Puls, der Blutdruck, das Gewicht und andere Parameter werden tabellarisch aufgelistet, im Verlauf leserfreundlich dargestellt, die App erinnert daran, dass man heute noch nicht genug für sich getan habe. Der innere Schweinehund bekommt einen externen Motivator. Noch besser: EKG, Blutzuckerwerte und Urinbefunde können direkt dem Arzt zur Verfügung gestellt werden; die Therapie kann ggf. entsprechend optimiert werden.
Schöne Sache. An sich. Aber wie so oft im Leben – mit Haken. Und zwar einem gewaltigen Haken, über den sich die wenigsten Anwender Gedanken machen.
Was passiert eigentlich mit den Daten, die durch Gadgets und Apps erfasst werden? Sie landen über das Internet auf Servern grosser Firmen, die grösstes Interesse an diesen Informationen haben. Dort bleiben sie nicht etwa einfach liegen, sondern werden im Rahmen des Datamining analysiert, miteinander verknüpft und – weiterverkauft. Jetzt wird es interessant, denn: wer kauft solche Daten? Wer hat Interesse an Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten eines jeden Einzelnen von uns?
Ganz klar: Versicherungen, Arbeitgeber und andere mehr.
Wenn Sie eine Lebens- oder Unfallversicherung abschliessen möchten, hat der Anbieter in Zukunft Zugriff auf Ihr ganz individuelles Verhalten. Er weiss genau, wie oft und wie viel Sie was trainieren, wieviel Sie sich bewegen, was Sie wiegen, was Ihr Blutdruck, ggf Ihr Blutzucker etc pp. machen. Und er weiss vor allem, wie oft Sie nicht trainieren, ob Sie Übergewicht, zu hohe Fettwerte usw. haben. Und das schlägt sich auf den Preis nieder. Es gibt jetzt schon Versicherungsgesellschaften, die einen Bonus auf die Versicherungsprämie geben, wenn Sie dafür Ihre Daten preisgeben. Erstmal ist das sicherlich ein gutes Geschäft, aber langfristig tun Sie sich damit definitiv keinen Gefallen, denn spätestens, wenn der Versicherer aufgrund eines zu hohen Risikos einen Prämienzuschlag haben will oder gar den Abschluß eines Versicherungsvertrages ablehnt, merken Sie, daß Ihre Daten vielleicht doch mehr wert sind als nur einen kleinen Bonus.
Wenn Sie sich in Zukunft um eine Stelle bewerben, kann der potentielle Arbeitgeber problemlos nicht nur Ihre Lebensgewohnheiten abfragen, sondern noch viel mehr – was ihn nicht das geringste angeht. Beispielsweise die Frage nach Schwangerschaft bei Frauen erübrigt sich dann, denn aus dem Profil Ihrer Aktivitäten in Verbindung mit sonst im Internet erhältlichen Daten wie Geschlecht, Alter, Beziehungsstatus etc. lässt sich problemlos analysieren, ob Sie womöglich schwanger sein könnten. Wer dann den Job oder die Beförderung nicht bekommt, können Sie sich leicht ausrechnen.
Die schöne neue Welt hat ihre Tücken. Bitte denken Sie darüber nach, bevor Sie Ihre Daten einfach so preisgeben. Und niemand sollte glauben, dass Ap…, Goo.. & Co diesen Datenschatz nicht ausnutzen werden – da steckt sehr viel Geld drin.
Gürtelrose – Wissenwertes zu Therapie und Impfung
Viele Menschen, besonders Ältere erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Gürtelrose, einem sog. Herpes zoster. Hierbei handelt es sich um ein Wiederaufflammen einer alten Windpockeninfektion mit gürtelförmiger Ausbreitung der Windpockenviren entlang von der Wirbelsäule ausgehenden Nervensträngen, wobei das Wiederaufflammen durch Stress, körperliche und/oder seelische Belastungen und tw. auch durch das Lebensalter beeinflusst wird. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen erkrankt man grundsätzlich nur einmal im Leben an Gürtelrose – das mehrfache Auftreten ist absolut selten und – wenn überhaupt – nur bei Schwerstkranken ein Thema.
Das Problem an der Gürtelrose ist in erster Linie der Schmerz, der durchaus unangenehm werden kann und bei nicht ausreichender Behandlung auch nach Abheilen der eigentlichen Infektion noch sehr lange, u. U. mehrere Jahre anhalten kann. Deshalb ist eine frühzeitige und vor allen Dingen auch konsequente antivirale und schmerzstillende Therapie wichtig. Insbesondere raten wir dringend davon ab, in Eigenregie esoterische Therapieversuche wie Homöopathie, Bachblüten o. ä. einzusetzen – man tut sich damit keinen Gefallen.
Das Thema Impfung gegen Gürtelrose für Erwachsene ist derzeit noch in der Diskussion: es gibt einen Lebendimpfstoff, der aber noch nicht in die allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen worden ist und deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Es gibt einige Kassen, die dies als Kulanzleistung übernehmen. Die Schutzrate beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 50%.
Hier finden sich weitere Informationen zum Thema: 1, 2, 3
Erste Hilfe – können Sie das?
Neben Ihnen fällt jemand um. Weshalb auch immer.
Können Sie Erste Hilfe leisten? Trauen Sie sich, einen wildfremden Menschen anzufassen, um ihm oder ihr das Leben zu retten?
Ein Erste-Hilfe-Kurs wäre sicher keine ganz schlechte Idee, oder?
Als kleine Anregung ist hier ein sehenswertes Video zu finden:
https://vimeo.com/156671619
Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Seit dieser Woche gibt es die sogenannten Termin-Servicestellen, die auf Druck der Bundesregierung von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt werden mussten.
In der Presse wird dazu viel Unfug berichtet, deshalb einige Fakten zum Thema.
Die Termin-Servicestellen sind ausschliesslich für Fälle gedacht, die einer dringlichen Behandlung bedürfen. Beispiele dafür:
- Patienten, die wegen eines Krampfanfalls im Krankenhaus waren, entlassen worden sind und jetzt dringlich eine Kontrolle der Hirnströme brauchen
- Patienten mit dem dringenden Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall
- Patienten mit frischen Brüchen, die dringend einer chirurgischen Vorstellung bedürfen
- Patienten mit neu aufgetretener oder verschlechterter Luftnot, die eilig zum Kardiologen oder zum Pulmologen müssen
Normale Kontrolluntersuchungen, planbare Eingriffe und Kontrollen fallen nicht darunter, langbestehende oder chronische Beschwerden ebenfalls nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Spielregeln sind hier zu finden.
Nicht jeder Rückenschmerz ist gleich ein Bandscheibenvorfall, nicht jede Hämorrhoidenblutung bedarf sofort einer Darmspiegelung, nicht jede Schwindelattacke ist ein Schlaganfall. Überlassen Sie die Dringlichkeitseinschätzung bitte uns. Sofern wir eine eilige Überweisung im ambulanten Bereich für notwendig halten, regeln wir das direkt für Sie auf kollegialer Ebene. So wie bisher auch.
