Das Robert-Koch-Institut hat neue Empfehlungen zur Pneumokokkenimpfung herausgegeben.
Bisher galt die Regel, dass ab dem 60. Lebensjahr einmal im Leben gegen den häufigsten Erreger der Lungenentzündung geimpft werden sollte, bestimmte Risikogruppen auch früher. Eine Auffrischung war nur in wenigen Sonderfällen empfohlen.
Die neue Regelung sieht so aus, dass je nach Risikoprofil unterschiedliche Empfehlungen gelten, wobei zwei verschiedene Impfstoffe zum Einsatz kommen:
- alle Risikopatienten (Lungen- und Herzerkrankung, Diabetes, neurologische Erkrankungen etc. ) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft werden; eine Auffrischung damit wird alle 6 Jahre empfohlen
- alle Hochrisikopatienten (Krebs, Immundefekte, Milzentfernung etc) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit einem speziellen Impfstoff (PVC13) gegen Pneumokokken geimpft werden; nach 6 bis 12 Monaten sollte eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff (PPSV23) durchgeführt werden. Eine Auffrischung mit PPSV23 wird alle 6 Jahre empfohlen
- alle ansonsten gesunden Patienten über 60 Jahre sollen wie bisher einmal mit PPSV23 geimpft werden. Eine Auffrischung bei diesen Patienten ist nicht unbedingt empfohlen und kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Beim Hinzutreten neuer Risikofaktoren gelten die Regeln wie weiter oben ausgeführt
Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Impfung gegen Pneumokokken – auch die Auffrischung – kann problemlos zeitgleich mit anderen Impfungen durchgeführt werden.
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