Gürtelrose – Wissenwertes zu Therapie und Impfung

Viele Menschen, besonders Ältere erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Gürtelrose, einem sog. Herpes zoster. Hierbei handelt es sich um ein Wiederaufflammen einer alten Windpockeninfektion mit gürtelförmiger Ausbreitung der Windpockenviren entlang von der Wirbelsäule ausgehenden Nervensträngen, wobei das Wiederaufflammen durch Stress, körperliche und/oder seelische Belastungen und tw. auch durch das Lebensalter beeinflusst wird.  Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen erkrankt man grundsätzlich nur einmal im Leben an Gürtelrose – das mehrfache Auftreten ist absolut selten und – wenn überhaupt – nur bei Schwerstkranken ein Thema.

Das Problem an der Gürtelrose ist in erster Linie der Schmerz, der durchaus unangenehm werden kann und bei nicht ausreichender Behandlung auch nach Abheilen der eigentlichen Infektion noch  sehr lange, u. U. mehrere Jahre anhalten kann. Deshalb ist eine frühzeitige und vor allen Dingen auch konsequente antivirale und schmerzstillende Therapie wichtig. Insbesondere raten wir dringend davon ab, in Eigenregie esoterische Therapieversuche wie Homöopathie, Bachblüten o. ä. einzusetzen – man tut sich damit keinen Gefallen.

Das Thema Impfung gegen Gürtelrose für Erwachsene ist derzeit noch in der Diskussion: es gibt einen Lebendimpfstoff, der aber noch nicht in die allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen worden ist und deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Es gibt einige Kassen, die dies als Kulanzleistung übernehmen. Die Schutzrate beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 50%.

Hier finden sich weitere Informationen zum Thema: 1, 2, 3

 

 

Vitamin D-Spiegel: Kassenleistung ja oder nein?

Vitamine sind „in“. Insbesondere Vitamin D, das derzeit in den Medien für nahezu alles gut ist und für eine Vielzahl an Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen verantwortlich gemacht wird.

Wir werden oft gebeten, die Blutspiegel von Vitamin D bestimmen zu lassen und ernten dann regelmässig Erstaunen, wenn wir darauf hinweisen, dass diese Laboruntersuchungen nur in sehr wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und als Wunschleistung selbst getragen werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass die laborchemische Bestimmung von Vitaminspiegeln im Blut nur dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, wenn hierfür eine klare medizinische Notwendigkeit besteht. Dies gilt beispielsweise bei schwergradigen Nierenerkrankungen oder Fehlfunktion der Nebenschilddrüsen.
Es gibt darüber hinaus – durchaus gravierende – Erkrankungen, bei denen eine Kontrolle des Vitamin D-Spiegels sinnvoll ist. Dennoch sind Ihnen und uns hier vom Gesetzgeber (SGB V) sehr enge Grenzen gesteckt.
Allgemeines Unwohlsein, Schwächezustände und Depressionen sind keine Indikationen zur Bestimmung des Spiegels von Vitamin D oder anderer Vitamine. Ein Screening im Sinne einer routinemässigen Bestimmung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und im übrigen auch nicht sinnvoll.

Zur Klarstellung sei hier auf diese gut geschriebene Zusammenfassung der KV Nordrhein verwiesen, die die Spielregeln für die Bestimmung des 25-OH-Vitamin D-Spiegels und auch hinsichtlich der Verordnung von Vitamin D-Präparaten verständlich erklärt.

Bei der Bestimmung der Blutspiegel anderer Vitamine gelten ähnliche Regeln, so dass wir ausserhalb bestimmter Krankheitsfälle nicht berechtigt sind, diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu veranlassen.

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