Vitamine sind „in“. Insbesondere Vitamin D, das derzeit in den Medien für nahezu alles gut ist und für eine Vielzahl an Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen verantwortlich gemacht wird.
Wir werden oft gebeten, die Blutspiegel von Vitamin D bestimmen zu lassen und ernten dann regelmässig Erstaunen, wenn wir darauf hinweisen, dass diese Laboruntersuchungen nur in sehr wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und als Wunschleistung selbst getragen werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass die laborchemische Bestimmung von Vitaminspiegeln im Blut nur dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, wenn hierfür eine klare medizinische Notwendigkeit besteht. Dies gilt beispielsweise bei schwergradigen Nierenerkrankungen oder Fehlfunktion der Nebenschilddrüsen.
Es gibt darüber hinaus – durchaus gravierende – Erkrankungen, bei denen eine Kontrolle des Vitamin D-Spiegels sinnvoll ist. Dennoch sind Ihnen und uns hier vom Gesetzgeber (SGB V) sehr enge Grenzen gesteckt.
Allgemeines Unwohlsein, Schwächezustände und Depressionen sind keine Indikationen zur Bestimmung des Spiegels von Vitamin D oder anderer Vitamine. Ein Screening im Sinne einer routinemässigen Bestimmung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und im übrigen auch nicht sinnvoll.
Zur Klarstellung sei hier auf diese gut geschriebene Zusammenfassung der KV Nordrhein verwiesen, die die Spielregeln für die Bestimmung des 25-OH-Vitamin D-Spiegels und auch hinsichtlich der Verordnung von Vitamin D-Präparaten verständlich erklärt.
Bei der Bestimmung der Blutspiegel anderer Vitamine gelten ähnliche Regeln, so dass wir ausserhalb bestimmter Krankheitsfälle nicht berechtigt sind, diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu veranlassen.