Seit dieser Woche gibt es die sogenannten Termin-Servicestellen, die auf Druck der Bundesregierung von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt werden mussten.
In der Presse wird dazu viel Unfug berichtet, deshalb einige Fakten zum Thema.
Die Termin-Servicestellen sind ausschliesslich für Fälle gedacht, die einer dringlichen Behandlung bedürfen. Beispiele dafür:
- Patienten, die wegen eines Krampfanfalls im Krankenhaus waren, entlassen worden sind und jetzt dringlich eine Kontrolle der Hirnströme brauchen
- Patienten mit dem dringenden Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall
- Patienten mit frischen Brüchen, die dringend einer chirurgischen Vorstellung bedürfen
- Patienten mit neu aufgetretener oder verschlechterter Luftnot, die eilig zum Kardiologen oder zum Pulmologen müssen
Normale Kontrolluntersuchungen, planbare Eingriffe und Kontrollen fallen nicht darunter, langbestehende oder chronische Beschwerden ebenfalls nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Spielregeln sind hier zu finden.
Nicht jeder Rückenschmerz ist gleich ein Bandscheibenvorfall, nicht jede Hämorrhoidenblutung bedarf sofort einer Darmspiegelung, nicht jede Schwindelattacke ist ein Schlaganfall. Überlassen Sie die Dringlichkeitseinschätzung bitte uns. Sofern wir eine eilige Überweisung im ambulanten Bereich für notwendig halten, regeln wir das direkt für Sie auf kollegialer Ebene. So wie bisher auch.