Ultraschallscreening als Vorsorgeleistung

Im Rahmen reiner Vorsorgeuntersuchungen sieht das Sozialgesetzbuch keine Ultraschalluntersuchungen vor – anders als bei kontrollbedürftigen Erkrankungen oder im Rahmen gezielter Diagnostik.

Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 55- bis 75-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Vorsorgeultraschalluntersuchung des Bauches zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen.  Leistungsberechtigt sind alle Patienten vom 60. bis zum 75. Lebensjahr, beim Vorliegen von Risikofaktoren (Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Raucher) auch ab dem 55. Lebensjahr. Idealerweise findet diese ntersuchung im Rahmen des Checkup 35 statt, kann aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.

Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Ultraschalluntersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.

Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen