Im Rahmen reiner Vorsorgeuntersuchungen sieht das Sozialgesetzbuch keine Ultraschalluntersuchungen vor – anders als bei kontrollbedürftigen Erkrankungen oder im Rahmen gezielter Diagnostik.
Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 55- bis 75-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Vorsorgeultraschalluntersuchung des Bauches zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Leistungsberechtigt sind alle Patienten vom 60. bis zum 75. Lebensjahr, beim Vorliegen von Risikofaktoren (Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Raucher) auch ab dem 55. Lebensjahr. Idealerweise findet diese ntersuchung im Rahmen des Checkup 35 statt, kann aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.
Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Ultraschalluntersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.
Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.