Stufenweise Rückkehr zu normalem Praxisbetrieb

Wir versuchen, ab kommender Woche langsam und stufenweise wieder einen normalen Praxisbetrieb aufzunehmen. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen, aber zumindest schalten wir vom Notfallmodus auf einen etwas entspannteren Arbeitsmodus um, um nach und nach wieder normale Verhältnisse einkehren zu lassen.

Ab 20. April 2020 existiert in Aschaffenburg – so wie auch in vielen anderen Städten in Bayern – eine Fieberambulanz, die die normalen Praxen von erhöhten Infektrisiken durch mögliche COVID-Patienten entlasten soll.

Das bedeutet, dass wir zunächst mit notwendigen Kontrolluntersuchungen von chronisch kranken Patienten beginnen werden, um nach und nach auch das Thema planbare Vorsorgeuntersuchungen wieder aufzunehmen. Voraussetzungen hierfür sind natürlich entsprechendes Abstandhalten und eine Termintaktung, die zu enges Beieinander vermeidet.

Tests auf SARS-CoV-2 / Coronavirus

Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur bei konkreten Verdachtsfällen zulässig. Hierbei sind die Risikokriterien des RKI massgeblich. Tests „nur mal so“ sind nicht möglich und auch nicht sinnvoll.

Wichtig: Entgegen den von offiziellen Stellen verbreiteten Informationen haben wir – ebensowenig wie die meisten anderen Arztpraxen – derzeit keine Möglichkeiten, Tests durchzuführen. Dafür mangelt es uns an Personal, Material und vor allem an der vorgeschriebenen Schutzkleidung, die aktuell nirgends zu bekommen ist.

Bei begründetem Verdacht ist  der öffentliche Gesundheitsdienst zuständig, der im Gegensatz zu den Praxen über Personal, Räumlichkeiten und Schutzausrüstungen verfügt. Die entsprechende Telefonnummer lautet 116117.

 

SARS-CoV-2 / Coronavirus: was tun, wenn …?

Angenommen, Sie sind der Meinung, Sie könnten sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert haben, dann ist es wichtig, einige Regeln zu befolgen.

Bitte kommen Sie nicht einfach so in die Sprechstunde, sondern rufen Sie uns vorher an. Wir müssen dann einige Fakten abfragen, denn es ist wichtig zu wissen, ob Sie

  • sich in einem der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiete aufgehalten haben
  • Kontakt zu einem nachgewiesenen Fall hatten
  • an typischen Symptomen wie Fieber, schwerem Krankheitsgefühl und Husten leiden


Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich einen grippalen Infekt oder eine Influenza eingehandelt haben, ist um ein Vielfaches höher als die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Wenn die Risikokonstellation dennoch zutreffen sollte, können wir gezielte Maßnahmen einleiten, um das Problem anzugehen.

 

Informationen zu SARS-CoV2 / Coronavirus

Müssen Sie sich Sorgen machen?   Klare Antwort: nein.

Unbekanntes erzeugt Unbehagen, Panikmache erzeugt Panik.

Was bedeutet das für uns alle? Händewaschen, normale Hygienemaßnahmen walten lassen und:  vor allen Dingen den gesunden Menschenverstand eingeschaltet lassen.


Das Klinikum Aschaffenburg hat eine ausführliche Informationsseite erstellt, die Sie hier finden:

https://www.klinikum-ab-alz.de/aktuelles/detail/empfehlungen-zum-umgang-bei-verdacht-einer-infektion-mit-dem-neuartigen-coronavirus

Weitere sachliche Informationen finden sich hier:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3.html

 

 

Sensible Patientendaten in Gefahr

Was wir seit langem gefürchtet haben, ist nun eingetreten. Die vom Bundesgesundheitsministerium forcierte Zwangsdigitalisierung hat intime Patientendaten für Hacker zugänglich gemacht, weil die gesetzlich vorgeschriebene Vernetzung von Arztpraxen von Grund auf unsicher ist.

Ein Beitrag der Sendung Panorama 3 des NDR vom 12.11.2019 zeigt die Zusammenhänge auf.

Bundesgesundheitsminister Spahn schiebt die Schuld dafür der Ärzteschaft zu, anstatt selber zur Verantwortung seines Ministeriums zu stehen. Es muß klar gesagt werden, daß so gut wie keine Praxis in Deutschland freiwillig der gesetzlichen Vorgabe zur Telematik-Vernetzung gefolgt ist, sondern ausschließlich unter Zwang. Ärzte sind nunmal keine IT-Spezialisten und können mit Fug und Recht erwarten, daß aufgezwungene technische Veränderungen sicher sind. Systemimmanente Fehler dürfen deshalb nicht den Zwangsnutzern zur Last gelegt werden.

Unsere Praxis hat sich dem Zwang zur Vernetzung bisher verweigert, weil wir der Meinung sind, daß Patientendaten nicht ins Internet gehören. Wir haben einen Eid abgelegt, alle Geheimnisse unserer Patienten um jeden Preis zu schützen, und dazu stehen wir.  Egal was Herr Spahn sagt. Mehr dazu hier.

Der Bundesgesundheitsminister will die ärztliche Schweigepflicht aushöhlen – das darf nicht passieren

Wir informieren ja schon des längeren über die Risiken der brachial durchgesetzten Zwangsdigitalisierung in der Medizin.

In den nächsten Tagen soll der Bundestag über weitere gesetzliche Grun dlagen abstimmen, die drastische Veränderungen für alle Menschen im Land bedeuten.

Hier gibt es mehr Informationen zum Thema:

Warnung vor „zentraler Massenspeicherung“ sensibler Gesundheitsdaten | heise online

Wer braucht die zentrale Patientendatei? | heise online

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