Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur bei konkreten Verdachtsfällen zulässig. Hierbei sind die Risikokriterien des RKI massgeblich. Tests „nur mal so“ sind nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
Wichtig: Entgegen den von offiziellen Stellen verbreiteten Informationen haben wir – ebensowenig wie die meisten anderen Arztpraxen – derzeit keine Möglichkeiten, Tests durchzuführen. Dafür mangelt es uns an Personal, Material und vor allem an der vorgeschriebenen Schutzkleidung, die aktuell nirgends zu bekommen ist.
Bei begründetem Verdacht ist der öffentliche Gesundheitsdienst zuständig, der im Gegensatz zu den Praxen über Personal, Räumlichkeiten und Schutzausrüstungen verfügt. Die entsprechende Telefonnummer lautet 116117.