COVID-Boost

Wir haben Impfstoff des Herstellers Biontech bestellt, der die Virusvarianten Omikron BA.4/5 abdeckt. Dieser steht uns aber noch nicht zur Verfügung; wir gehen davon aus, dass wir ab der letzten Oktoberwoche mit Impfungen beginnen können. Impfungen finden ausschliesslich über eine Terminvergabe statt.

Die offiziellen Empfehlungen der STIKO zur Auffrischung von Impfungen gegen COVID sind hier zu finden.

Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, nach Ansicht der STIKO, die generelle Inanspruchnahme und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

(Quelle: STIKO)

 

Grippe-Impfung

Vor lauter COVID sollten andere Impfungen nicht vergessen werden.  Das gilt auch für die Grippesaison, die derzeit wieder losgeht.

Dazu eine Anmerkung: im Rahmen der COVID-Pandemie tragen wir alle seit 2 Jahren Atemschutzmasken, die vor dem Kontakt mit COVID-Erregern schützen. Dadurch wird auch der Kontakt zu allen möglichen potentiell krankmachenden anderen Viren und Bakterien vermieden.

Das ist erstmal eine gute Sache. Allerdings hat es den Nachteil, daß unsere eigene Immunabwehr dadurch nicht mehr ganz so gewappnet ist wie in sonstigen Wintern. Umso wichtiger ist die Impfung gegen Influenza, eine Erkrankung, die durchaus das Zeug hat, sich zu einer zweiten Pandemie auszuwachsen, wenn wir nichts dagegen tun. Insofern ist die Impfung wichtiger denn je. Ein Abstand zu sonstigen Impfungen ist ausdrücklich nicht erforderlich.

 

Telefonische Krankschreibung bei leichten Erkältungsinfekten

Im Rahmen der COVID-Pandemie ist  es (wieder) möglich, Erkältungskrankheiten mit und ohne COVID-Nachweis telefonisch zu klären und entsprechende Krankmeldungen per Post zu übermitteln.  Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Wenn Sie nachweislich COVID-negativ sind, untersuchen wir Sie natürlich auch gerne in unserer Infektionssprechstunde. Um das Infektionsrisiko für andere Patienten möglichst zu minimieren, bitten wir Sie, nicht spontan in die Sprechstunde zu kommen, sondern vorab einen Termin für unsere Infektsprechstunde auszumachen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06021-12071.

 

Warum sind Impfungen gegen COVID 19 wichtig?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: nicht die Infektion ist das Problem, sondern die Krankheit.

Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte können sich infizieren. Aber Geimpfte erkranken – wenn überhaupt – nur leicht, während ungeimpfte Menschen mit einer COVID19-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer bis schwerstgradig erkranken.

Die Impfung schützt nicht unbedingt vor der Infektion, aber vor schwerer Krankheit. Jede/r Geimpfte ist ein/e potentiell schwerkranke/r Patient/in weniger. Und je mehr Menschen geschützt sind, desto schneller bekommen wir Corona in den Griff.

Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.

 

 

 

 

Andere Impfungen nicht vergessen

Corona ist überall das Thema Nummer 1 – aber daneben gibt es durchaus auch noch andere relevante Gesundheitsaspekte. Unter anderem auch wichtige Impfungen gegen andere Erkrankungen.

Gehen Sie mit uns zusammen Ihren Impfpass durch und helfen Sie uns, Ihren Impfschutz aktuell zu halten.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.

Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen).  Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.

Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten.  Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.

Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.

Weitere Informationen zum Thema:

 

 

Wichtige Informationen zur ‚Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung‘ (eAU)

Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.

Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.

Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437

 

Zu erwartende Probleme:

Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.

 

 

Reizthema Vitamin D

Wir werden immer wieder auf das Thema Vitamin D angesprochen.

Grundsätzlich gilt, dass mit Vitamin D als Nahrungsergänzungsmittel und den entsprechenden Bluttests sehr viel Geld verdient wird. Die Krankenversicherer bezahlen solche Labortests nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine wissenschaftliche Grundlage für die regelmässige Einnahme von Vitamin D ausserhalb bestimmter Krankheitskonstellationen gibt es schlichtweg nicht.

Die empfohlene Dosis von Vitamin D pro Tag beträgt – wenn überhaupt – 800 – 1000 IE (Internationale Einheiten). Mehr kann durchaus riskante Nebenwirkungen haben. Bei echten schwergradigen und symptomatischen Mangelzuständen kann eine höherdosierte Startmedikation über wenige Wochen begründbar sein, aber die langfristige wöchentliche Einnahme von 20000 IE über einen langen Zeitraum ist also nicht nur unnütz, sondern unter Umständen lebensgefährlich.

Wir verweisen diesbezüglich auf die folgenden Links, die das Thema ausführlich abdecken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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