Grippeimpfung – Verwirrung um 3fach/4fach-Impfstoff

In der Presse wird derzeit viel zum Thema Grippeimpfstoffe geschrieben. Die Frage nach dreifach- oder vierfach-valentem Impfstoff wird heiß diskutiert und täglich kommen Patienten mit der Bitte um Verordnung des Vierfach-Impfstoffes zu uns.

Hierzu gibt es klare Verordnungregeln, die für die aktuelle Impfsaison von den Krankenversicherungen vorgegeben sind. Zusätzlich bestehen Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern, die leider noch gültig sind, auch wenn das Rabattgesetz bei Impfstoffen bereits aufgehoben wurde. Fazit: in der aktuellen Saison dürfen wir den Vierfachimpfstoff nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, auch wenn er effizienter ist. Spätestens für die nächste Saison ab Oktober wird es dann wohl  den Vierfach-Impfstoff für alle geben.

Hier gibt es eine Stellungnahme des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses, in der die aktuelle Sachlage erläutert wird.

Bitte lassen Sie sich dennoch impfen – auch der Dreifach-Impfstoff hat eine nachgewiesene Schutzwirkung für Sie und für Dritte.  Noch ist Zeit dafür.

Denken Sie daran: jeder Geimpfte

  • erkrankt weniger wahrscheinlich
  • trägt es nicht weiter
  • kann nicht als Wirt für eine Virusmutation dienen

 

Ausblick 2018

Es tut sich einiges. Das Jahr 2018 bringt für uns als Praxis ebenso wie für Sie als Patienten einige Neuerungen, die durchaus mit erheblichen Veränderungen einhergehen werden.

Die wesentlichsten Punkte dabei sind:

1.
Die zwangsweise Einführung der Telematik-Infrastruktur in den Praxen, um die auch wir – ebenso wie alle Arztpraxen im gesamten Land – nicht herumkommen werden. Obwohl wir das für teuren, völlig überflüssigen und gefährlichen Unsinn halten …  mehr Informationen dazu gibt es hier.
An der Risikoeinschätzung des Konzepts hat sich nichts geändert, ganz im Gegenteil: durch die aktuell bekannt gewordenen Computerchipanfälligkeit für Hackerangriffe (Meltdown und Spectre) wird die Unsicherheit des Verfahrens nochmals hochgradig verschärft und ist aus der Sicht vieler Experten datenschutzrechtlich nicht vertretbar, auch wenn die Befürworter vom „sichersten System aller Zeiten“ sprechen.
Die aktuelle Gesetzeslage zwingt derzeit alle Praxen in Deutschland zur Umsetzung des Konzeptes bis Ende 2018. Mal abwarten, was sich bis dahin noch alles tut. Unsere Praxis ist auf jeden Fall nicht bei den ersten dabei, die sich auf diesen Irrsinn einlassen werden.

2.
Die Umstellung des bisherigen Bereitschaftsdienstkonzepts ab Ende Februar, das für uns Ärzte Zwangsdienst in Bereitschaftsdienstpraxen unter rechtlich völlig ungeklärten Bedingungen bedeutet und für Sie ein Wegfallen des bisherigen gut funktionierenden regional basierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Es wird drei Bereitschaftsdienstpraxen mit festen Dienstzeiten geben, die  an den Krankenhäusern Aschaffenburg, Erlenbach und Lohr angesiedelt sind.
Der Fahrdienst für medizinisch notwendige Hausbesuche wird tagsüber von drei Ärzten mit Fahrern, nachts von einem  Arzt besorgt, der alleine für fast eine halbe Million Menschen zuständig ist. Das entsprechende Dienstgebiet ist massiv ausgedehnt worden:


Wie es ab Ende Februar konkret funktionieren soll, steht hier.

 

 

 

 

 

3.
Die mögliche Einführung der sog. Bürgerversicherung, die von vielen gefordert wird und für ein Wundermittel für das Gesundheitssystem gehalten wird. Nun ja, wie das mit Wundermitteln halt so ist …
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

Egal, was da so alles auf Sie und uns zukommt: wir tun im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin alles, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder gesund werden und im Idealfall gar nicht erst krank werden.

Grippeimpfung 2017

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: die Impfung gegen Influenza ist wichtig. Für jeden. Vom Säugling bis zum Greis.

Weshalb? Hier gibt es mehr Informationen zum Thema: 1, 2, 3

Ab 1. Oktober impfen wir Sie gerne; die Impfung ist in Bayern eine allgemeine Kassenleistung. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit, damit wir auch Ihren sonstigen Impfschutz überprüfen können.

Der Herbst kommt

Die Sommerferien sind (fast) vorbei, das Praxisteam ist wieder da, und der Herbst steht vor der Tür.

Zeit für Gesundheitsuntersuchungen, andere Vorsorgemaßnahmen  – und natürlich auch für die Überprüfung Ihres Impfschutzes. Bringen Sie uns doch einfach Ihren Impfausweis vorbei; wir schauen nach, ob alles aktuell ist oder ob Impfungen fällig sind.

 

Elektronische Gesundheitskarte und Telematik in der Arztpraxis ab 2018

Auf Patienten und Arztpraxen kommen im nächsten Jahr erhebliche Veränderungen zu, die aus vielen Gründen sehr kritisch hinterfragt werden müssen.

Ab Juli 2018 schreibt der Gesetzgeber einen sog. „Online-Abgleich“ der Daten auf Ihrer Krankenversicherungskarte vor (Versichertenstammdatenmanagement). Das bedeutet, dass in der Arztpraxis die auf der Krankenkassenkarte gespeicherten Daten mit den bei der Krankenversicherung gespeicherten Daten abgeglichen werden müssen. Dafür braucht die Arztpraxis eine Onlineanbindung an die Krankenkasse; die Krankenkasse kann dadurch potentiell auf die komplette Arzt-EDV zugreifen (auch wenn sie das -noch- nicht darf). Der Datentransfer erfolgt verschlüsselt.

Damit sind viele kritische Punkte verknüpft:

Die notwendige elektronische Infrastruktur muss installiert und gewartet werden, was pro Praxis sehr viel Geld kostet, das teils aus den Geldern der GKV-Beitragszahler finanziert wird, aber auch mit erheblichen Folgekosten für jede einzelne Praxis verbunden ist. Es gibt bisher bundesweit lediglich einen Anbieter, der dadurch quasi ein Monopol auf den Datenzugriff in allen bundesdeutschen Arztpraxen erhält. Wer dann schlussendlich wirklich Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben wird, ist völlig unklar. Durch den verschlüsselten Transfer kann niemand kontrollieren kann, welche Daten dabei wohin fliessen. Offiziell ist alles natürlich ganz sicher, praktisch gesehen sind durchaus Zweifel angebracht. Die Attacken durch Malware, Viren und Trojaner der letzten Monate zeigen, wieviel solch „sichere“ Systeme wert sind. Mit etwas Hackergeschick ist dann der komplette Inhalt Ihrer Patientenakte zugänglich. Nebenbei bemerkt: auch Ihre Krankenkassen geht Ihre Patientenakte rein nichts an.

Der Abgleich der Versicherungsdaten ist eine Aufgabe der Krankenkassen, die so – mit erheblichen Sicherheitsrisiken – auf die Arztpraxen verlagert wird. Der Abgleichvorgang an sich kostet pro Patient mehrere Minuten. Das dürfte zu massiven Wartezeiten bei der Ausgabe von Rezepten, Überweisungen etc. führen. Wenn das Internet mal nicht funktioniert, geht gar nichts mehr.

Langfristig soll das System erweitert werden. So soll in Zukunft z. B. jedes einzelne Rezept auf Ihrer Krankenkassenkarte vermerkt werden – was dann wiederum PIN-bewehrte Abfragevorgänge in jeder Apotheke und jeder Arztpraxis nötig machen wird. Langfristig ist auch eine elektronische Patientenakte mit zentraler Speicherung geplant.

Das System wird unnötig und riskant verkompliziert – ohne jeden erkennbaren Nutzen. Und niemand sagt etwas dazu. Fragen Sie bitte Ihren Bundes– und Landtagsabgeordneten, ob ihm/ihr bewusst ist, was da auf uns alle zu kommt. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

 

 

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