In der Presse wird derzeit viel zum Thema Grippeimpfstoffe geschrieben. Die Frage nach dreifach- oder vierfach-valentem Impfstoff wird heiß diskutiert und täglich kommen Patienten mit der Bitte um Verordnung des Vierfach-Impfstoffes zu uns.
Hierzu gibt es klare Verordnungregeln, die für die aktuelle Impfsaison von den Krankenversicherungen vorgegeben sind. Zusätzlich bestehen Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern, die leider noch gültig sind, auch wenn das Rabattgesetz bei Impfstoffen bereits aufgehoben wurde. Fazit: in der aktuellen Saison dürfen wir den Vierfachimpfstoff nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, auch wenn er effizienter ist. Spätestens für die nächste Saison ab Oktober wird es dann wohl den Vierfach-Impfstoff für alle geben.
Hier gibt es eine Stellungnahme des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses, in der die aktuelle Sachlage erläutert wird.
Bitte lassen Sie sich dennoch impfen – auch der Dreifach-Impfstoff hat eine nachgewiesene Schutzwirkung für Sie und für Dritte. Noch ist Zeit dafür.
Denken Sie daran: jeder Geimpfte
- erkrankt weniger wahrscheinlich
- trägt es nicht weiter
- kann nicht als Wirt für eine Virusmutation dienen