Vitamin D-Spiegel: Kassenleistung ja oder nein?

Vitamine sind „in“. Insbesondere Vitamin D, das derzeit in den Medien für nahezu alles gut ist und für eine Vielzahl an Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen verantwortlich gemacht wird.

Wir werden oft gebeten, die Blutspiegel von Vitamin D bestimmen zu lassen und ernten dann regelmässig Erstaunen, wenn wir darauf hinweisen, dass diese Laboruntersuchungen nur in sehr wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und als Wunschleistung selbst getragen werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass die laborchemische Bestimmung von Vitaminspiegeln im Blut nur dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, wenn hierfür eine klare medizinische Notwendigkeit besteht. Dies gilt beispielsweise bei schwergradigen Nierenerkrankungen oder Fehlfunktion der Nebenschilddrüsen.
Es gibt darüber hinaus – durchaus gravierende – Erkrankungen, bei denen eine Kontrolle des Vitamin D-Spiegels sinnvoll ist. Dennoch sind Ihnen und uns hier vom Gesetzgeber (SGB V) sehr enge Grenzen gesteckt.
Allgemeines Unwohlsein, Schwächezustände und Depressionen sind keine Indikationen zur Bestimmung des Spiegels von Vitamin D oder anderer Vitamine. Ein Screening im Sinne einer routinemässigen Bestimmung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und im übrigen auch nicht sinnvoll.

Zur Klarstellung sei hier auf diese gut geschriebene Zusammenfassung der KV Nordrhein verwiesen, die die Spielregeln für die Bestimmung des 25-OH-Vitamin D-Spiegels und auch hinsichtlich der Verordnung von Vitamin D-Präparaten verständlich erklärt.

Bei der Bestimmung der Blutspiegel anderer Vitamine gelten ähnliche Regeln, so dass wir ausserhalb bestimmter Krankheitsfälle nicht berechtigt sind, diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu veranlassen.

Nur noch wenige Tage in der alten Praxis, dann ziehen wir um

Wie bereits angekündigt, ziehen wir um.

Am 14.8. ist der letzte Tag in der Erthalstr. 18. Dann machen wir zu, bringen unseren Umzug hinter uns und sind ab 8.9. in der Weißenburger Str. 20-24 wieder für Sie da – dann in neuen Räumen, barrierefrei und mit deutlich besseren Parkmöglichkeiten als bisher.

Unsere Sprechzeiten, die Telefonnummern, Faxnummern, eMail-Adresse und Website bleiben unverändert.

Was passiert mit Ihren Kassenbeiträgen?

Ihre Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und deren Verwendung durch die Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber geregelt. Das Sozialgesetzbuch V legt in § 12 Abs 1 folgendes fest: “ Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Wir haben uns hier schon ausführlich mit dem Thema Homöopathie befasst. Die ARD-Sendung Report Mainz hat gestern einen sehr interessanten Beitrag zum Thema gesendet. Insbesondere interessant hinsichtlich der oben genannten gesetzlichen Vorgaben – und hinsichtlich der demnächst anstehenden Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Absolut sehenswert – hier zu finden.

 

Telemedizin – die Bundesregierung macht Druck

Zwölf Jahre nach der Beschlussfassung über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte macht die Bundesregierung massiv Druck zur Umsetzung der damit verbundenen digitalen Vernetzungsmöglichkeiten.  Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier und hier.

Wenn diese Beschlüsse umgesetzt werden, wandern Ihre Gesundheitsdaten durch das internet. Zwar verschlüsselt und angeblich sicher, aber …

Der Bundestag hat am 3.7.2015 in erster Lesung über das sogenannte E-Health-Gesetz debattiert. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Anette Widmann-Mauz MdB hat dabei die Formulierung „Ausreden werden wir nicht mehr hinnehmen.“ verwendet.

Hierzu im Folgenden ein lesenswerter Kommentar des Vorstandsmitglieds der KVB Dr. med. Ilka Enger, veröffentlicht mit Genehmigung der Autorin.

 


Ich glaube, es hackt!

Und dieses Mal ist es nicht nur so eine Redensart, sondern bittere Realität im Bundestag, aber auch bei Merkels Handy und in einigen Ministerien.

Und nun wollen uns diejenigen, bei denen es wohl hackt – und zwar an allen Ecken und Enden – zwingen, dass man auch bei uns ungestört hacken kann in den Praxen und bei den Daten unserer Patienten.

Es mutet ja fast schon wie Satire an, wenn derselbe BSI, der beratend für das Netzwerk des Bundestages zuständig ist und der auf Grund einer gewissen personellen Unterdeckung nicht in der Lage ist, zeitgerecht die Online-Terminals für die Testanwendungen abzunehmen, jetzt allen Ernstes von Frau Widmann-Mauz als der technische Goliath der Telematikinfrastruktur benannt wird.

Wie gesagt – es hackt anscheinend.

Und so richtig wütend macht es mich, wenn ein Herr Franke sagt, er will keine meckernden Ärzte mehr. Ja, Herr Franke, Sie haben es bald geschafft, denn mit Ihrer Politik werden Sie bald nicht nur keine meckernden, sondern gar keine Ärzte mehr haben. Aber Hauptsache dann steht das „Gesundheitsnetzwerk“ zur Verfügung – wer behandelt ist ja dann wurscht, nicht wahr.

Und noch viel wütender macht mich als gestandener Mediziner der Gouvernantenton, der da im Parlament angeschlagen wird. „Wir dulden keine Ausreden mehr

Ich dulde es eigentlich nicht, wenn jemand mit mir so spricht. Insbesondere dulde ich nicht, dass jemand, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und ignorant die Probleme des Datenschutzes negiert und dabei noch das Arzt-Patienten-Geheimnis untergräbt, so die Backen aufbläst.

Diese Politik, die da am Werke ist, hat bereits Milliarden für diesen Blödsinn rausgehauen, um damit die IT-Industrie aus Versichertengeldern zu sponsern und sie wird weitere Milliarden raushauen, denn es wird ja jetzt schon deutlich, dass es die nächste Kartengenerationen für fast 200 Mio. Euro braucht und vermutlich auch die Kartenlesegeräte dann nicht mehr brauchbar sind, mit denen unsere Praxen quasi zwangsweise beschickt wurden. Was das kostet, will ich gar nicht wissen!

Eine Frage: Braucht diese Regierung nicht ihr Geld nötiger in Griechenland? Ach nein – sind ja nur Versichertengelder, die da rausgeblasen werden und die braucht man doch nicht wirklich für die Gesundheitsversorgung insbesondere, weil wir ja keinen demographischen Wandel haben.

Wie gesagt – es hackt gewaltig in Deutschland!

Ilka M. Enger

Mitglied des Bayerischen Facharztverbandes
Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

 


Weitere Informationen zum Thema:      (1)  (2)  (3)   (4)


 

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Not

Der ärztliche Bereitschaftsdienst für die medizinische Versorgung der Bevölkerung ausserhalb regulärer Sprechzeiten landet immer wieder in den Schlagzeilen, und das nicht ohne Grund: zu wenig Ärzte, zu wenig finanzielle Mittel und viele andere Probleme. Und die werden weiter zunehmen.

Die ARD-Sendung PlusMinus hat sich eines speziellen Aspektes der Problematik angenommen und einen sehr sehenswerten Film dazu gedreht, hier zu sehen.

Wir ziehen um !

Bitte beachten: unsere Praxis zieht im Sommer nach zehn Jahren in den bisherigen Räumen in der Erthalstrasse um.

Ab 8.9.2015 finden Sie uns in neuen Räumen – barrierefrei, moderner, mit besseren Parkmöglichkeiten – und genauso freundlich und kompetent wie bisher. Die neue Praxis liegt nur wenige Meter von der bisherigen entfernt.
Neue Anschrift ab September: Weißenburger Str. 20-24 (ehemaliges Hypobankgebäude)

 

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Osteopathieverordnungen

Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen durch „Osteopathen“, sofern ein Arzt die Notwendigkeit einer solchen Behandlung auf einer Privatverordnung attestiert. In letzter Zeit wird immer häufiger der Wunsch nach Ausstellung einer solchen Verordnung an uns herangetragen Das lehnen wir jedoch grundsätzlich ab, und zwar aus mehreren Gründen:

  • „Osteopathie“ ist ein nicht klar definiertes paramedizinisches Vorgehen ohne naturwissenschaftliche Grundlage. Einen Beleg für Wirksamkeit gibt es nicht. Wir halten die Osteopathie für ein nicht begründbares pseudomedizinisches Konzept. Die Tatsache, dass die Kassen Geld dafür ausgeben, bedeutet nicht, dass das Verfahren medizinisch sinnvoll ist.
  • Es gibt keine eindeutig geregelte Ausbildung zum „Osteopathen“. Es gibt sicherlich viele Behandler, die über ausreichende medizinische Kenntnisse verfügen, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Wenn wir etwas verordnen, müssen wir auch für die Ergebnisse und Risiken geradestehen. Unter den genannten Bedingungen können wir das nicht.
  • Die „Osteopathie“ ist nicht im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches enthalten. Selbst private Krankenversicherungen bezahlen solche Verfahren nicht. Viele gesetzlichen Krankenkassen machen mit der Übernahme der Kosten unlautere Werbung auf Kosten der Allgemeinheit. Auf der einen Seite werden viele medizinisch definitiv sinnvolle und notwendige Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, auf der anderen Seite werden hier zu Werbezwecken Millionenbeträge ohne jeden medizinischen Sinn und Zweck für äusserst fragwürdige Massnahmen verpulvert. Die jeweiligen Kassen übernehmen bis zu 360 Euro pro Patient – dafür muss Sie Ihr Arzt drei (3 !) jahre lang behandeln.
  • Es gibt noch einen weiteren Grund, der nicht unerwähnt bleiben darf:  osteopathische Verfahren als medizinisch nicht begründbares Vorgehen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht – es sei denn, der Kunde weist eine privatärztliche Verordnung für medizinisch notwendige Behandlungen vor. Da die Osteopathieverordnung aber medizinisch niemals handfest begründbar ist, bedingt die Ausstellung einer solchen Verordnung eine Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Umsatzsteuer. Somit begeht der ausstellende Arzt Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die gravierende juristische Folgen haben kann.

In Zusammenschau aller genannten Fakten bitten wir Sie daher, von dem Wunsch nach Ausstellung einer solchen Verordnung abzusehen – bei uns und auch anderswo.

 

 

 

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