Ihre Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und deren Verwendung durch die Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber geregelt. Das Sozialgesetzbuch V legt in § 12 Abs 1 folgendes fest: “ Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Wir haben uns hier schon ausführlich mit dem Thema Homöopathie befasst. Die ARD-Sendung Report Mainz hat gestern einen sehr interessanten Beitrag zum Thema gesendet. Insbesondere interessant hinsichtlich der oben genannten gesetzlichen Vorgaben – und hinsichtlich der demnächst anstehenden Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Absolut sehenswert – hier zu finden.