Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA (elektronische Patientenakte) kommt. Auch unsere Praxis kommt nicht daran vorbei. Die offizielle Werbetrommel zum Thema verschweigt jedoch viele damit verbundene Probleme.

Wir haben uns schon früher sehr eindeutig dazu geäussert (hier, hier und hier nachzulesen).  Wir sehen uns mehr denn je in der Verantwortung, unsere Patient*innen darüber aufzuklären, dass die ePA als patientengeführte Akte definitiv nicht unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht steht.

Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich uneingeschränkt für alle Daten, die sich in ärztlicher Obhut befinden, ob schriftlich auf Papier oder elektronischer Form. Alle Daten, die dagegen auf Wunsch von Patient*innen die ärztliche Obhut verlassen, ob auf Papier oder in elektronischer Form, verlieren den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.

Es gab inzwischen weltweit viele Hackerangriffe gegen Datenbanken mit Gesundheitsdaten.  Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie. Die ePA wird auf zentralen Servern geführt, von denen wir weder die Betreiber noch die Standorte kennen. Sicherheitsmassnahmen können wir nicht beeinflussen.

Wir bitten Sie, dies zu bedenken, wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten der ePA anvertrauen wollen.

Weitere Informationen zum Thema:

 

 

Wichtige Informationen zur ‚Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung‘ (eAU)

Ab Oktober gibt es vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neuerungen, die Sie ganz direkt betreffen.

Ab dem 4. Quartal dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („Krankmeldung“) nicht mehr wie bisher ausgestellt werden. Stattdessen muss die Meldung direkt von der ausstellenden Praxis per Internet an die Krankenkasse verschickt werden. Patient*innen bekommen vorerst noch einen Papierdurchschlag für den Arbeitgeber, der jedoch über kurz oder lang auch wegfallen wird.

Hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.kbv.de/html/e-au.php#content51437

 

Zu erwartende Probleme:

Die bisherige Papierversion wird es nicht mehr geben. Die für die elektronische Übermittlung der Daten notwendigen technischen Einrichtungen und Anforderungen sind für alle Beteiligten Neuland; die Technik fällt bisher mit schöner Regelmässigkeit aus.
Wie es dann jeweils mit der Ausstellung der AU-Bescheinigungen läuft, wer für das zeitgerechte Eintreffen der Unterlagen bei der Krankenkasse sorgen muss und wer haftet, wenn das Krankengeld dadurch nicht korrekt ausgezahlt wird, ist alles noch unklar.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Neuerungen nicht unsere Idee sind, sondern dass wir von den Krankenkassen dazu gezwungen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es hier immer wieder nicht von uns verursachte Probleme geben wird.

 

 

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