Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen

Seit dieser Woche gibt es die sogenannten Termin-Servicestellen, die auf Druck der Bundesregierung von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt werden mussten.

In der Presse wird dazu viel Unfug berichtet, deshalb einige Fakten zum Thema.


 

Die Termin-Servicestellen sind ausschliesslich für Fälle gedacht, die einer dringlichen Behandlung bedürfen. Beispiele dafür:

  • Patienten, die wegen eines Krampfanfalls im Krankenhaus waren, entlassen worden sind und jetzt dringlich eine Kontrolle der Hirnströme brauchen
  • Patienten mit dem dringenden Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall
  • Patienten mit frischen Brüchen, die dringend einer chirurgischen Vorstellung bedürfen
  • Patienten mit neu aufgetretener oder verschlechterter Luftnot, die eilig zum Kardiologen oder zum Pulmologen müssen

Normale Kontrolluntersuchungen, planbare Eingriffe und Kontrollen fallen nicht darunter, langbestehende oder chronische Beschwerden ebenfalls nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Spielregeln sind hier zu finden.

Nicht jeder Rückenschmerz ist gleich ein Bandscheibenvorfall, nicht jede Hämorrhoidenblutung bedarf sofort einer Darmspiegelung, nicht jede Schwindelattacke ist ein Schlaganfall. Überlassen Sie die Dringlichkeitseinschätzung bitte uns. Sofern wir eine eilige Überweisung im ambulanten Bereich für notwendig halten, regeln wir das direkt für Sie auf kollegialer Ebene. So wie bisher auch.

Masernimpfung

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Für alle nach 1970 geborenen Menschen > 18. Lebensjahr ohne dokumentierten Vollimpfschutz empfiehlt die STIKO daher eine einmalige Nachimpfung. Bringen Sie uns Ihren Impfpass einfach mal vorbei – wir schauen drüber und prüfen, ob Ihr Impfschutz noch aktuell ist.

Ein lesenswerter Artikel zum Thema ist hier zu finden.

Impfung gegen Influenza

Der Herbst kommt – ab 1.10. Grippeimpfung nicht vergessen. Wichtig für alle, vom Säugling bis zum Greis. Weshalb?

  • Geimpfte erkranken nicht an Influenza
  • Geimpfte stecken niemanden an
  • Geimpfte können nicht als Wirt für eine möglicherweise hochriskante Virusmutation dienen

Schützen Sie bitte sich selbst und andere – lassen Sie sich impfen.
Mehr Informationen gibt es hier und hier.

Anmerkung zur Hausnummer

Wir sind schon mehrfach darauf angesprochen worden, wie denn nun die Hausnummer der neuen Praxisräume laute: Weißenburger Str. 20-22 oder 20-24?

Zugegeben, mal taucht diese Angabe auf, mal jene.

Beide Versionen sind richtig. Der Hintergrund ist, daß die offizielle Hausnummer 20-24 lautet, an der Eingangstür jedoch 20-22 steht.  Der Einfachheit halber geben wir bei Adressangaben die Hausnummer 20-22 an, weil das besser zu finden ist, bei offiziellen Angaben, wie z.B. im Impressum oder im Praxisstempel jedoch die „Amtsangabe“ 20-24.

Vitamin D-Spiegel: Kassenleistung ja oder nein?

Vitamine sind „in“. Insbesondere Vitamin D, das derzeit in den Medien für nahezu alles gut ist und für eine Vielzahl an Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen verantwortlich gemacht wird.

Wir werden oft gebeten, die Blutspiegel von Vitamin D bestimmen zu lassen und ernten dann regelmässig Erstaunen, wenn wir darauf hinweisen, dass diese Laboruntersuchungen nur in sehr wenigen Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind und als Wunschleistung selbst getragen werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass die laborchemische Bestimmung von Vitaminspiegeln im Blut nur dann eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, wenn hierfür eine klare medizinische Notwendigkeit besteht. Dies gilt beispielsweise bei schwergradigen Nierenerkrankungen oder Fehlfunktion der Nebenschilddrüsen.
Es gibt darüber hinaus – durchaus gravierende – Erkrankungen, bei denen eine Kontrolle des Vitamin D-Spiegels sinnvoll ist. Dennoch sind Ihnen und uns hier vom Gesetzgeber (SGB V) sehr enge Grenzen gesteckt.
Allgemeines Unwohlsein, Schwächezustände und Depressionen sind keine Indikationen zur Bestimmung des Spiegels von Vitamin D oder anderer Vitamine. Ein Screening im Sinne einer routinemässigen Bestimmung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und im übrigen auch nicht sinnvoll.

Zur Klarstellung sei hier auf diese gut geschriebene Zusammenfassung der KV Nordrhein verwiesen, die die Spielregeln für die Bestimmung des 25-OH-Vitamin D-Spiegels und auch hinsichtlich der Verordnung von Vitamin D-Präparaten verständlich erklärt.

Bei der Bestimmung der Blutspiegel anderer Vitamine gelten ähnliche Regeln, so dass wir ausserhalb bestimmter Krankheitsfälle nicht berechtigt sind, diese Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu veranlassen.

Nur noch wenige Tage in der alten Praxis, dann ziehen wir um

Wie bereits angekündigt, ziehen wir um.

Am 14.8. ist der letzte Tag in der Erthalstr. 18. Dann machen wir zu, bringen unseren Umzug hinter uns und sind ab 8.9. in der Weißenburger Str. 20-24 wieder für Sie da – dann in neuen Räumen, barrierefrei und mit deutlich besseren Parkmöglichkeiten als bisher.

Unsere Sprechzeiten, die Telefonnummern, Faxnummern, eMail-Adresse und Website bleiben unverändert.

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