Nachdem wir aus der Reserve des Freistaates Bayern nochmal Nachschub an Grippeimpfstoff bekommen haben, können wir Sie wieder impfen.
Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren, und vergessen Sie bitte Ihren Impfausweis nicht:
Telefon 06021- 12071
Nachdem wir aus der Reserve des Freistaates Bayern nochmal Nachschub an Grippeimpfstoff bekommen haben, können wir Sie wieder impfen.
Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren, und vergessen Sie bitte Ihren Impfausweis nicht:
Telefon 06021- 12071
Die Existenz von Corona heißt nicht, dass es keine anderen Erkrankungen mehr gibt. Die Impfung gegen Influenza ist wichtig wie eh und je.
Ab 1. Oktober – vorbehaltlich der rechtzeitigen Impfstofflieferung – impfen wir. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bringen Sie Ihren Impfausweis und Ihre Versicherungskarte mit.
Dass Gesichtsvisiere („Face-Shield“) als Infektionsschutz sinnlos und riskant sind, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.
Das gilt aber ebenso für Mund-Nasen-Masken mit Ventil. Das Ventil erleichtert zwar das Atmen für den Träger, bietet aber keinerlei Schutz für Dritte. Genau das ist aber der primäre Sinn des Maskentragens:
https://twitter.com/dw_scitech/status/1302641710015614979/video/1

Wir freuen uns, Nicole Roßmann als neues Mitglied im Praxisteam zu haben.
Nachdem im Main-Echo von heute ein Artikel zum Thema Zusammenhang von COVID-19 und dem Spurenelement Selen veröffentlicht worden ist, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Eine Bestimmung des Selenspiegels im Blut ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss als Wunschleistung immer selbst bezahlt werden.
Die derzeit verfügbaren Antikörpertests erlauben keine Aussage zu Immunität ggb. SARS-CoV-2-Viren.
Wichtig: ein positives Testergebnis ist in jedem Fall meldepflichtig und gilt als COVID-19-Verdachtsfall. Das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen eine Quarantäne verhängen.
Wenn auf Wunsch dennoch Antikörpertests durchgeführt werden, dann muss das Blut auf Gesamt- oder spezifisch auf IgG-Antikörper untersucht werden. IgA- und IgM-Antikörper-Bestimmungen weisen eine deutlich niedrigere Spezifität auf und sollten deswegen nicht durchgeführt werden.
Eine Testung ohne direkten Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik wird von der Krankenversicherung nicht übernommen.
1.5 Meter Abstand voneinander halten ist überall wichtig. Weshalb?
Deshalb:
und deshalb:
Ein Gesichtsvisier bzw. Face Shield dient ausschließlich dazu, den Träger vor Augeninfektionen durch wie auch immer geartete Tröpfchen zu schützen. Er bietet aber keinen Schutz vor über Mund oder Nase ein- oder ausgeatmeten Tröpfchen oder Aerosolen. Genau das ist aber der Sinn einer Mund-Nasenmaske, die in erster Linie dazu dient, andere zu schützen, indem das Verteilen eigener potentiell infektiöser Tröpfchen vermieden werden soll. Unter einem Visier bzw Face Shield verteilen sich die Tröpfchen jedoch munter weiter. Ein Face Shield macht nur Sinn in Hochrisikoumgebungen, beispielsweise einer Intensivstation oder einer Fieberambulanz. Und dann auch nur zusätzlich zu einer Schutzmaske.
Deshalb sind solche Visiere als Ersatz für Mund-Nasenmasken nicht tauglich. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir Ihnen keinen Zutritt zu unseren Praxisräumen erlauben können, wenn Sie nur ein solches Visier ohne Maske tragen.
Hier ein Beitrag des Bayerischen Rundfunks zum Thema:
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.
Für Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen sind insbesondere Regelungen zum Einhalten von Maskenpflicht und Mindestabstand zu beachten. § 12 der Verordnung regelt für die Praxen (inkl. Zahnarztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden):
Die Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft (mit Verlängerung ist zu rechnen).