Die derzeit verfügbaren Antikörpertests erlauben keine Aussage zu Immunität ggb. SARS-CoV-2-Viren.
Wichtig: ein positives Testergebnis ist in jedem Fall meldepflichtig und gilt als COVID-19-Verdachtsfall. Das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen eine Quarantäne verhängen.
Wenn auf Wunsch dennoch Antikörpertests durchgeführt werden, dann muss das Blut auf Gesamt- oder spezifisch auf IgG-Antikörper untersucht werden. IgA- und IgM-Antikörper-Bestimmungen weisen eine deutlich niedrigere Spezifität auf und sollten deswegen nicht durchgeführt werden.
Eine Testung ohne direkten Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik wird von der Krankenversicherung nicht übernommen.