Reizthema Homöopathie

In letzter Zeit werden wir oft auf das Thema Homoöpathie angesprochen. Homoöpathie ist derzeit „in“ und wird in den Medien hochgehalten (z.B. hier, hier und hier). Wir stellen allerdings immer wieder fest, dass die allerwenigsten Menschen überhaupt wissen, um was es dabei eigentlich geht.

Jeder, der die Einnahme homöopathischer Mittel für sich oder Angehörige in Erwägung zieht, sollte sich über einige Fakten im Klaren sein:

Homöopathie ist ein Konzept, das vor über 200 Jahren von Samuel Hahnemann eingeführt wurde. Der Stand der Medizin zu dieser Zeit war im Vergleich zu heute ziemlich primitiv. Das Risiko, an den Folgen der Behandlung eines Arztes zu versterben, war hoch. Im Unterschied dazu propagierte Hahnemann damals eine sanfte Medizin nach dem Grundsatz „Ähnliches mit ähnlichem heilen“. Praktisches Beispiel: bei Augentränen hätte Hahnemann Zwiebel- oder Senfextrakt verordnet, da der Reizzustand der Augen und die reizende Wirkung der Zwiebeln sich gegenseitig ausglichen. In der Tat gab es bei dieser Art der Medizin sehr viel weniger Komplikationen als bei dem, was Hahnemann abfällig „Schulmedizin“ nannte. Allerdings auch sehr viel weniger Heilungen. Jedenfalls bei ernsthaften Erkrankungen, die einer medikamentösen Therapie bedürfen.

Der Grund dafür: in der Homöopathie wirken keine Substanzen, sondern „Energiemuster“. Die Homöopathie arbeitet mit Verdünnungen. Verdünnung oder auch Potenzierung ist ein Verfahren, das im Endergebnis nichts von der  Originalsubstanz übrig lässt. Hier wird sehr schön erklärt, warum das so ist. Hahnemanns Idee dahinter war, dass die Originalsubstanz in dem zur vielfachen Verdünnung verwendeten Wasser eine Art „Energiegedächnis“ aktiviert, das die fehlgeleiteten Schwingungen im erkrankten Körper wieder ins Lot bringen soll.  Dies ist bei nüchterner Betrachtung eine sehr esoterische Sichtweise. Wo nichts ist, kann auch nichts wirken. Homöopathische „Arzneimittel“ wie Globuli  enthalten keinerlei Wirkstoffe und bestehen lediglich aus Zucker oder Wasser.

Wichtig: Der Begriff Naturheilkunde hat damit nichts, rein gar nichts zu tun. Pflanzen enthalten sehr wohl Wirkstoffe, die extrem wirksam sein können – erwünscht oder unerwünscht. Das beste Beispiel dafür sind Pilzgifte, mit denen man nicht unbedingt Bekanntschaft machen möchte. Viele Medikamente der „Schulmedizin“ stammen aus der Natur – z. B. stammt der Wirkstoff von ASS ursprünglich aus Weidenrinde, der von Digitalis aus Fingerhut etc. pp. Die Anwendung von Naturheilmitteln kann also durchaus sinnvoll sein – sofern eine messbare Dosis eines Wirkstoffes vorhanden ist. Dies hat aber nichts mit Homöopathie zu tun.

Die um 1800 teilweise zu Recht geschmähte „Schulmedizin“ hat sich im Gegensatz zur Sichtweise Hahnemanns in den letzten 200 Jahren deutlich weiterentwickelt. Die Homöopathie befindet sich dagegen gedanklich immer noch im 18. Jahrhundert. Ungeachtet vieler Ärgernisse und Fehlannahmen der keineswegs unfehlbaren modernen Medizin: der Glaube an „Energiemuster“ ist abergläubischer Hokuspokus, der keiner wissenschaftlichen Überprüfung standhält.

Und deshalb machen wir so etwas nicht.

Wer übrigens mehr wissen möchte, findet ausser den weiter oben genannten Links hier noch Informationen:

 

 

 

Ab 1.1. keine Rezepte ohne Vorlage einer gültigen Versicherungskarte

Ab 1.1.2015 gelten neue Regeln bezüglich der Vorlage der Krankenversicherungskarte. Sofern Patienten vor der ersten Konsultation im Quartal keine gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen sonstigen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können, verpflichtet uns der Gesetzgeber, die jeweils aktuelle Konsultation privat gemäss GOÄ in Rechnung zu stellen (Anhang 1 zu Anlage 4 a Bundesmantelvertrag Ärzte, gültig ab 1.1.2015).
Das bedeutet auch, dass ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises Medikamente privat rezeptiert werden müssen (mit dem Zusatz „Ohne Versicherungsnachweis“). Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich; entsprechende privatärztliche Bescheinigungen können ausgestellt werden.

Sofern binnen 10 Tagen ab Konsultationsdatum ein gültiger Versicherungsnachweis vorlegt wird, ist die Rechnung nichtig, andernfalls tritt sofortige Zahlungspflicht nach Rechnungszugang ein. Die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Kasse ab. Wenn im laufenden Quartal später ein gültiger Versicherungsnachweis vorlegt wird, wird der Betrag von uns gemäß gesetzlicher Vorgabe zurückerstattet bzw. die Rechnung gar nicht erst erstellt.

Sorgen Sie also bitte für die rechtzeitige Vorlage einer gültigen Versicherungskarte, da ansonsten ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand entsteht.
Beachten Sie bitte auch, dass ab Januar 2015 nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zulässig ist. Die alte Krankenversichertenkarte (KVK) ist dann ungültig, selbst wenn auf den Karten ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist.

Anzumerken ist, dass wir über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alles andere als glücklich sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ihr Rezept und das „Kreuzchen“

Sind Sie irritiert, weil Ihre gewohnten Tabletten schon wieder eine andere Verpackung und einen anderen Hersteller als sonst haben?

Der Grund dafür sind die Rabattverträge, die die Krankenkassen mit verschiedenen Medikamentenherstellern schliessen. Diese Verträge wechseln häufig, und so kann es sein, dass Ihre Krankenkasse von heute auf morgen einen anderen Hersteller bevorzugt. Die Apotheke ist verpflichtet, Präparate dieses Herstellers abzugeben. Da die Verträge so oft wechseln und kaum jemand den Überblick darüber behält, verordnen wir oft nur Substanzen mit Dosisangaben, nicht aber herstellerbezogene Präparate.

Viele Patienten möchten, dass wir ein „Kreuzchen“ setzen, um sicherzustellen, dass sie ihre gewohnten Tabletten bekommen.

Das geht nur in wenigen Ausnahmefällen, denn das Kreuzchen bedeutet nichts als Unterlaufen eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Verfahrens. Das „Kreuzchen“ darf nur bei nachgewiesener (!) und dokumentierter Unverträglichkeit mit schweren Nebenwirkungen gesetzt werden.

Durch die Rabattverträge sparen die Krankenkassen viel Geld, und Medikamente ausserhalb dieser Vereinbarungen kosten deutlich mehr. Das „Kreuzchen“ bewirkt, dass teurere Präparate abgegeben werden müssen.

Die Mehrbeträge holen sich die Kassen vom verordnenden Arzt zurück, sofern der nicht belegen kann, dass nachweislich entsprechende Unverträglichkeiten aufgetreten sind. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir ohne triftigen Grund grundsätzlich keine „Kreuzchen“ setzen.

Wenn Sie auf ein ganz bestimmtes Präparat eines bestimmten Herstellers Wert legen, steht Ihnen jedoch seit 2011 eine einfache Möglichkeit offen:

Sie erhalten von uns Ihr Rezept, gehen damit in die Apotheke, äussern Ihren Wunsch nach einem bestimmten Präparat ausserhalb der Rabattverträge, übernehmen die Kosten dafür zunächst komplett selbst und reichen das Rezept samt Quittung dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen den Betrag zurückzuerstatten, der im Rahmen der Rabattverträge für den Wirkstoff bezahlt wird.

Weshalb überhaupt impfen?

Uns werden immer wieder kritische Fragen zum Thema Impfen generell gestellt. Viele Menschen haben Ängste vor möglichen Nebenwirkungen und verzichten deshalb generell auf Impfungen.

Hierzu muss man mehrere Dinge anmerken:

Noch vor nicht allzulanger Zeit war es durchaus „normal“, dass viele Kinder und Erwachsene an ganz banalen Erkrankungen verstarben. Damit meinen wir nicht etwa das Mittelalter, sondern die Jahre bis 1950/60. Masern, Diphterie und andere Krankheiten mehr waren alltägliche Erscheinungen.
Das spielt heute bei uns zum Glück  keine Rolle mehr. Der Grund dafür ist allerdings schlichtweg der, dass nahezu alle Erwachsenen der heutigen Zeit als Kinder mehr oder weniger konsequent durchgeimpft worden sind. Es besteht eine sogenannte Herdenimmunität, die bis zu einem gewissen Grad auch Nicht-Geimpfte vor der Infektion schützt. Das funktioniert allerdings nur, wenn auch die nachrückenden Generationen einen hohen Impfschutzgrad aufweisen. Wird der Schutzzaun durch Impfmüdigkeit durchbrochen, stehen wir wieder da, wo wir die Problemzone vor 60 Jahren verlassen haben. Impfen schützt. Alle.

Im Internet kursieren viele Informationen von Impfgegnern, die propagieren, dass Impfungen unnötig und riskant seien. Damit sorgen sie dafür, dass bei vielen Menschen unnötige und irrationale Ängste entstehen. Wissenschaftlich begründen lassen sich solche Zweifel definitiv nicht. Das geht sogar soweit, dass in pseudowissenschaftlichen Publikationen behauptet wird, es gäbe gar keine krankmachenden Viren.  Eine interessante Reportage mit weiteren Links zu diesen teils sehr wirren Argumentationen ist hier zu finden.

Das oft zitierte Argument, dass Impfungen ausschliesslich den Interessen der Pharmaindustrie dienten, ist schlichtweg lebensgefährlicher Unsinn. Wer einmal einen Menschen an den Folgen von Masern, Diphterie oder Tetanus hat sterben sehen  – was in Drittweltländern ohne entsprechende Herdenimmunität noch häufig passiert  – vergisst das nie mehr.

Das Risiko von Nebenwirkungen bei Impfungen ist marginal. Es gab in den 70er-Jahren eine Impfkampagne gegen Polio mit dem Slogan Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam. Dieser Slogan lässt sich ohne Einschränkung auf alle Impfungen übertragen. Das Risiko, bei einer simplen Autofahrt einen zu schwersten Behinderungen oder zum Tode führenden Unfall zu erleiden, ist um ein Vielfaches höher als das,  bei einer Impfung wie auch immer geartete relevante Schädigungen zu erwerben. Nahezu alle in den diversen Internetpublikationen genannten Fallgeschichten sind immer wieder neu zitierte EInzelfälle, die zu Gruselgeschichten aufgebauscht werden; Korrelationen mit anderen chronischen Erkrankungen sind nicht belegt bzw. wissenschaftlich ausgeschlossen.  Eine leichte Rötung nach Injektion, zeitweise Schmerzen an der Injektionsstelle oder grippeähnliche Symptome für einige Tage, wie sie nach Impfungen gelegentlich mal auftreten, sind ein geringer Preis für einen guten Schutz vor lebensbedrohlichen Erkrankungen. Wahr ist: Nebenwirkungen und atypische Reaktionen lassen sich in der Medizin niemals ganz sicher ausschliessen, aber man muss eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und die fällt eindeutig zugunsten eines konsequenten Impfverhaltens aus – für jeden Einzelnen. Pro und Contra Impfung ist keine Frage – ein Contra gibt es nicht.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie ausserdem unter anderem hier:

 

 

 

 

 

Frühling – Zeckenzeit

Der Frühling ist da – und mit ihm die Zecken.
Es gibt viele irrationale Ängste zu Gefahren durch Zecken (mehr Informationen dazu hier), aber auch durchaus ernst zu nehmende Aspekte. Der wichtigste Punkt ist ein aktueller Impfschutz gegen FSME: die Impfung sollte ab dem 50 Lebensjahr alle drei Jahre, vor dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Die impfung ist in unserer Region eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, da Unterfranken ein Hochrisikogebiet für FSME ist.

Mehr Informationen zum Thema FSME-Impfung bietet auch das Robert-Koch-Institut.

Mythen und Fakten zur Grippeimpfung

Grippeimpfung – weshalb?

Die saisonale Influenza ist eine potentiell tödliche Erkrankung, die mit der normalen Feld-Wald-Wiesen-Grippe NICHTS zu tun hat. Alle 30-40 Jahre wird die Welt von einer Influenzawelle überrollt, die zuletzt Ende der 60er-Jahre Millionen von Toten gefordert hat, zuvor 1918/19 über 18 Millionen Tote. Die damals „Spanische Grippe“ genannte Erkrankung war eine Variante der Vogelgrippe, der die Menschheit vor wenigen Jahren mit nur viel Glück vorerst entgangen ist . Die nächste Pandemie ist schon lange überfällig.

Jeder Geimpfte kann keinen anderen anstecken und schützt so alle vor einer möglichen Pandemie.  Lassen Sie sich bitte jährlich impfen. In Bayern wird die Impfung für alle Patienten von den Krankenkassen übernommen.

Die häufigsten Irrtümer zur Grippeimpfung

„Ich bin nach der Impfung erst richtig krank geworden.“
Der Impfstoff enthält ausschliesslich abgetötete Materialien. Eine leichte Impfreaktion an der Impfstelle ist normal, aber darüber hinaus kann der Impfstoff nicht krankmachen. Es ist schwer, das überzeugend zu vermitteln, aber Sie wären auch ohne die Impfung erkrankt.

„Impfungen schwächen das Immunsystem.“
Falsch. Es wird dadurch erst in die Lage versetzt, bestimmten Erregern aktiv zu begegnen.

„Impfungen verursachen andere Krankheiten.“
Das ist ein Gruselmärchen, das keiner wissenschaftlichen Überprüfung standhält.

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