Impfung gegen Influenza

Der Herbst kommt – Grippeimpfung nicht vergessen. Wichtig für alle, vom Säugling bis zum Greis. Weshalb?

  • Geimpfte erkranken nicht an Influenza
  • Geimpfte stecken niemanden an
  • Geimpfte können nicht als Wirt für eine möglicherweise hochriskante Virusmutation dienen

Schweinegrippe, Vogelgrippe – bisher hat die Menschheit einfach Glück gehabt. Das kann aber auch ganz anders ausgehen (1, 2). Schützen Sie bitte sich selbst und andere – lassen Sie sich impfen. Mehr Informationen gibt es hier und hier.

Individuelle Unverträglichkeiten kann man niemals ausschliessen, der inaktivierte Impfstoff ist jedoch durchweg gut verträglich und verursacht keine Folgeerkrankungen. Der Satz „Nach der impfung bin ich erst richtig krank geworden.“ ist dem Reich der Mythen und Gruselgeschichten zuzuordnen und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage.

 

Ultraschallscreening als Vorsorgeleistung

Im Rahmen reiner Vorsorgeuntersuchungen sieht das Sozialgesetzbuch keine Ultraschalluntersuchungen vor – anders als bei kontrollbedürftigen Erkrankungen oder im Rahmen gezielter Diagnostik.

Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 55- bis 75-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Vorsorgeultraschalluntersuchung des Bauches zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen.  Leistungsberechtigt sind alle Patienten vom 60. bis zum 75. Lebensjahr, beim Vorliegen von Risikofaktoren (Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Raucher) auch ab dem 55. Lebensjahr. Idealerweise findet diese ntersuchung im Rahmen des Checkup 35 statt, kann aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.

Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Ultraschalluntersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.

Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.

Gesundheitscheck für unter 35-Jährige

Der reguläre Gesundheitscheck Checkup 35 der gesetzlichen Krankenversicherung kann alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr durchgeführt werden.

Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 18- bis 34-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Gesundheitsuntersuchung für junge Erwachsene zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst eine ausführliche Befragung und eine gründliche körperliche Untersuchung, um rechtzeitig Risikofaktoren wie Gewichts-, Sucht- und sonstigen Gesundheitsproblemen rechtzeitig entgegentreten zu können. Laboruntersuchungen sind dabei nicht vorgesehen.

Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Untersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.

Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.

 

Neues zur Pneumokokkenimpfung

Das Robert-Koch-Institut hat neue Empfehlungen zur Pneumokokkenimpfung herausgegeben.

Bisher galt die Regel, dass ab dem 60. Lebensjahr einmal im Leben gegen den häufigsten Erreger der Lungenentzündung geimpft werden sollte, bestimmte Risikogruppen auch früher. Eine Auffrischung war nur in wenigen Sonderfällen empfohlen.

Die neue Regelung sieht so aus, dass je nach Risikoprofil unterschiedliche Empfehlungen gelten, wobei zwei verschiedene Impfstoffe zum Einsatz kommen:

  • alle Risikopatienten (Lungen- und Herzerkrankung, Diabetes, neurologische Erkrankungen etc. ) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft werden; eine Auffrischung damit wird alle 6 Jahre empfohlen
  • alle Hochrisikopatienten (Krebs, Immundefekte, Milzentfernung etc) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit einem speziellen Impfstoff (PVC13) gegen Pneumokokken geimpft werden; nach 6 bis 12 Monaten sollte eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff (PPSV23) durchgeführt werden. Eine Auffrischung mit PPSV23 wird alle 6 Jahre empfohlen
  • alle ansonsten gesunden Patienten über 60 Jahre sollen wie bisher einmal mit PPSV23 geimpft werden. Eine Auffrischung bei diesen Patienten ist nicht unbedingt empfohlen und kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Beim Hinzutreten neuer Risikofaktoren gelten die Regeln wie weiter oben ausgeführt

Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Impfung gegen Pneumokokken – auch die Auffrischung – kann problemlos zeitgleich mit anderen Impfungen durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns bitte an.

 

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