Telemedizin – die Bundesregierung macht Druck

Zwölf Jahre nach der Beschlussfassung über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte macht die Bundesregierung massiv Druck zur Umsetzung der damit verbundenen digitalen Vernetzungsmöglichkeiten.  Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier und hier.

Wenn diese Beschlüsse umgesetzt werden, wandern Ihre Gesundheitsdaten durch das internet. Zwar verschlüsselt und angeblich sicher, aber …

Der Bundestag hat am 3.7.2015 in erster Lesung über das sogenannte E-Health-Gesetz debattiert. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Anette Widmann-Mauz MdB hat dabei die Formulierung „Ausreden werden wir nicht mehr hinnehmen.“ verwendet.

Hierzu im Folgenden ein lesenswerter Kommentar des Vorstandsmitglieds der KVB Dr. med. Ilka Enger, veröffentlicht mit Genehmigung der Autorin.

 


Ich glaube, es hackt!

Und dieses Mal ist es nicht nur so eine Redensart, sondern bittere Realität im Bundestag, aber auch bei Merkels Handy und in einigen Ministerien.

Und nun wollen uns diejenigen, bei denen es wohl hackt – und zwar an allen Ecken und Enden – zwingen, dass man auch bei uns ungestört hacken kann in den Praxen und bei den Daten unserer Patienten.

Es mutet ja fast schon wie Satire an, wenn derselbe BSI, der beratend für das Netzwerk des Bundestages zuständig ist und der auf Grund einer gewissen personellen Unterdeckung nicht in der Lage ist, zeitgerecht die Online-Terminals für die Testanwendungen abzunehmen, jetzt allen Ernstes von Frau Widmann-Mauz als der technische Goliath der Telematikinfrastruktur benannt wird.

Wie gesagt – es hackt anscheinend.

Und so richtig wütend macht es mich, wenn ein Herr Franke sagt, er will keine meckernden Ärzte mehr. Ja, Herr Franke, Sie haben es bald geschafft, denn mit Ihrer Politik werden Sie bald nicht nur keine meckernden, sondern gar keine Ärzte mehr haben. Aber Hauptsache dann steht das „Gesundheitsnetzwerk“ zur Verfügung – wer behandelt ist ja dann wurscht, nicht wahr.

Und noch viel wütender macht mich als gestandener Mediziner der Gouvernantenton, der da im Parlament angeschlagen wird. „Wir dulden keine Ausreden mehr

Ich dulde es eigentlich nicht, wenn jemand mit mir so spricht. Insbesondere dulde ich nicht, dass jemand, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und ignorant die Probleme des Datenschutzes negiert und dabei noch das Arzt-Patienten-Geheimnis untergräbt, so die Backen aufbläst.

Diese Politik, die da am Werke ist, hat bereits Milliarden für diesen Blödsinn rausgehauen, um damit die IT-Industrie aus Versichertengeldern zu sponsern und sie wird weitere Milliarden raushauen, denn es wird ja jetzt schon deutlich, dass es die nächste Kartengenerationen für fast 200 Mio. Euro braucht und vermutlich auch die Kartenlesegeräte dann nicht mehr brauchbar sind, mit denen unsere Praxen quasi zwangsweise beschickt wurden. Was das kostet, will ich gar nicht wissen!

Eine Frage: Braucht diese Regierung nicht ihr Geld nötiger in Griechenland? Ach nein – sind ja nur Versichertengelder, die da rausgeblasen werden und die braucht man doch nicht wirklich für die Gesundheitsversorgung insbesondere, weil wir ja keinen demographischen Wandel haben.

Wie gesagt – es hackt gewaltig in Deutschland!

Ilka M. Enger

Mitglied des Bayerischen Facharztverbandes
Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

 


Weitere Informationen zum Thema:      (1)  (2)  (3)   (4)


 

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Not

Der ärztliche Bereitschaftsdienst für die medizinische Versorgung der Bevölkerung ausserhalb regulärer Sprechzeiten landet immer wieder in den Schlagzeilen, und das nicht ohne Grund: zu wenig Ärzte, zu wenig finanzielle Mittel und viele andere Probleme. Und die werden weiter zunehmen.

Die ARD-Sendung PlusMinus hat sich eines speziellen Aspektes der Problematik angenommen und einen sehr sehenswerten Film dazu gedreht, hier zu sehen.

Wir ziehen um !

Bitte beachten: unsere Praxis zieht im Sommer nach zehn Jahren in den bisherigen Räumen in der Erthalstrasse um.

Ab 8.9.2015 finden Sie uns in neuen Räumen – barrierefrei, moderner, mit besseren Parkmöglichkeiten – und genauso freundlich und kompetent wie bisher. Die neue Praxis liegt nur wenige Meter von der bisherigen entfernt.
Neue Anschrift ab September: Weißenburger Str. 20-24 (ehemaliges Hypobankgebäude)

 

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Osteopathieverordnungen

Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen durch „Osteopathen“, sofern ein Arzt die Notwendigkeit einer solchen Behandlung auf einer Privatverordnung attestiert. In letzter Zeit wird immer häufiger der Wunsch nach Ausstellung einer solchen Verordnung an uns herangetragen Das lehnen wir jedoch grundsätzlich ab, und zwar aus mehreren Gründen:

  • „Osteopathie“ ist ein nicht klar definiertes paramedizinisches Vorgehen ohne naturwissenschaftliche Grundlage. Einen Beleg für Wirksamkeit gibt es nicht. Wir halten die Osteopathie für ein nicht begründbares pseudomedizinisches Konzept. Die Tatsache, dass die Kassen Geld dafür ausgeben, bedeutet nicht, dass das Verfahren medizinisch sinnvoll ist.
  • Es gibt keine eindeutig geregelte Ausbildung zum „Osteopathen“. Es gibt sicherlich viele Behandler, die über ausreichende medizinische Kenntnisse verfügen, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Wenn wir etwas verordnen, müssen wir auch für die Ergebnisse und Risiken geradestehen. Unter den genannten Bedingungen können wir das nicht.
  • Die „Osteopathie“ ist nicht im Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches enthalten. Selbst private Krankenversicherungen bezahlen solche Verfahren nicht. Viele gesetzlichen Krankenkassen machen mit der Übernahme der Kosten unlautere Werbung auf Kosten der Allgemeinheit. Auf der einen Seite werden viele medizinisch definitiv sinnvolle und notwendige Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, auf der anderen Seite werden hier zu Werbezwecken Millionenbeträge ohne jeden medizinischen Sinn und Zweck für äusserst fragwürdige Massnahmen verpulvert. Die jeweiligen Kassen übernehmen bis zu 360 Euro pro Patient – dafür muss Sie Ihr Arzt drei (3 !) jahre lang behandeln.
  • Es gibt noch einen weiteren Grund, der nicht unerwähnt bleiben darf:  osteopathische Verfahren als medizinisch nicht begründbares Vorgehen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht – es sei denn, der Kunde weist eine privatärztliche Verordnung für medizinisch notwendige Behandlungen vor. Da die Osteopathieverordnung aber medizinisch niemals handfest begründbar ist, bedingt die Ausstellung einer solchen Verordnung eine Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Umsatzsteuer. Somit begeht der ausstellende Arzt Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die gravierende juristische Folgen haben kann.

In Zusammenschau aller genannten Fakten bitten wir Sie daher, von dem Wunsch nach Ausstellung einer solchen Verordnung abzusehen – bei uns und auch anderswo.

 

 

 

Reizthema Homöopathie

In letzter Zeit werden wir oft auf das Thema Homoöpathie angesprochen. Homoöpathie ist derzeit „in“ und wird in den Medien hochgehalten (z.B. hier, hier und hier). Wir stellen allerdings immer wieder fest, dass die allerwenigsten Menschen überhaupt wissen, um was es dabei eigentlich geht.

Jeder, der die Einnahme homöopathischer Mittel für sich oder Angehörige in Erwägung zieht, sollte sich über einige Fakten im Klaren sein:

Homöopathie ist ein Konzept, das vor über 200 Jahren von Samuel Hahnemann eingeführt wurde. Der Stand der Medizin zu dieser Zeit war im Vergleich zu heute ziemlich primitiv. Das Risiko, an den Folgen der Behandlung eines Arztes zu versterben, war hoch. Im Unterschied dazu propagierte Hahnemann damals eine sanfte Medizin nach dem Grundsatz „Ähnliches mit ähnlichem heilen“. Praktisches Beispiel: bei Augentränen hätte Hahnemann Zwiebel- oder Senfextrakt verordnet, da der Reizzustand der Augen und die reizende Wirkung der Zwiebeln sich gegenseitig ausglichen. In der Tat gab es bei dieser Art der Medizin sehr viel weniger Komplikationen als bei dem, was Hahnemann abfällig „Schulmedizin“ nannte. Allerdings auch sehr viel weniger Heilungen. Jedenfalls bei ernsthaften Erkrankungen, die einer medikamentösen Therapie bedürfen.

Der Grund dafür: in der Homöopathie wirken keine Substanzen, sondern „Energiemuster“. Die Homöopathie arbeitet mit Verdünnungen. Verdünnung oder auch Potenzierung ist ein Verfahren, das im Endergebnis nichts von der  Originalsubstanz übrig lässt. Hier wird sehr schön erklärt, warum das so ist. Hahnemanns Idee dahinter war, dass die Originalsubstanz in dem zur vielfachen Verdünnung verwendeten Wasser eine Art „Energiegedächnis“ aktiviert, das die fehlgeleiteten Schwingungen im erkrankten Körper wieder ins Lot bringen soll.  Dies ist bei nüchterner Betrachtung eine sehr esoterische Sichtweise. Wo nichts ist, kann auch nichts wirken. Homöopathische „Arzneimittel“ wie Globuli  enthalten keinerlei Wirkstoffe und bestehen lediglich aus Zucker oder Wasser.

Wichtig: Der Begriff Naturheilkunde hat damit nichts, rein gar nichts zu tun. Pflanzen enthalten sehr wohl Wirkstoffe, die extrem wirksam sein können – erwünscht oder unerwünscht. Das beste Beispiel dafür sind Pilzgifte, mit denen man nicht unbedingt Bekanntschaft machen möchte. Viele Medikamente der „Schulmedizin“ stammen aus der Natur – z. B. stammt der Wirkstoff von ASS ursprünglich aus Weidenrinde, der von Digitalis aus Fingerhut etc. pp. Die Anwendung von Naturheilmitteln kann also durchaus sinnvoll sein – sofern eine messbare Dosis eines Wirkstoffes vorhanden ist. Dies hat aber nichts mit Homöopathie zu tun.

Die um 1800 teilweise zu Recht geschmähte „Schulmedizin“ hat sich im Gegensatz zur Sichtweise Hahnemanns in den letzten 200 Jahren deutlich weiterentwickelt. Die Homöopathie befindet sich dagegen gedanklich immer noch im 18. Jahrhundert. Ungeachtet vieler Ärgernisse und Fehlannahmen der keineswegs unfehlbaren modernen Medizin: der Glaube an „Energiemuster“ ist abergläubischer Hokuspokus, der keiner wissenschaftlichen Überprüfung standhält.

Und deshalb machen wir so etwas nicht.

Wer übrigens mehr wissen möchte, findet ausser den weiter oben genannten Links hier noch Informationen:

 

 

 

Ab 1.1. keine Rezepte ohne Vorlage einer gültigen Versicherungskarte

Ab 1.1.2015 gelten neue Regeln bezüglich der Vorlage der Krankenversicherungskarte. Sofern Patienten vor der ersten Konsultation im Quartal keine gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen sonstigen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können, verpflichtet uns der Gesetzgeber, die jeweils aktuelle Konsultation privat gemäss GOÄ in Rechnung zu stellen (Anhang 1 zu Anlage 4 a Bundesmantelvertrag Ärzte, gültig ab 1.1.2015).
Das bedeutet auch, dass ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises Medikamente privat rezeptiert werden müssen (mit dem Zusatz „Ohne Versicherungsnachweis“). Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich; entsprechende privatärztliche Bescheinigungen können ausgestellt werden.

Sofern binnen 10 Tagen ab Konsultationsdatum ein gültiger Versicherungsnachweis vorlegt wird, ist die Rechnung nichtig, andernfalls tritt sofortige Zahlungspflicht nach Rechnungszugang ein. Die Möglichkeit einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Kasse ab. Wenn im laufenden Quartal später ein gültiger Versicherungsnachweis vorlegt wird, wird der Betrag von uns gemäß gesetzlicher Vorgabe zurückerstattet bzw. die Rechnung gar nicht erst erstellt.

Sorgen Sie also bitte für die rechtzeitige Vorlage einer gültigen Versicherungskarte, da ansonsten ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand entsteht.
Beachten Sie bitte auch, dass ab Januar 2015 nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zulässig ist. Die alte Krankenversichertenkarte (KVK) ist dann ungültig, selbst wenn auf den Karten ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist.

Anzumerken ist, dass wir über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alles andere als glücklich sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ihr Rezept und das „Kreuzchen“

Sind Sie irritiert, weil Ihre gewohnten Tabletten schon wieder eine andere Verpackung und einen anderen Hersteller als sonst haben?

Der Grund dafür sind die Rabattverträge, die die Krankenkassen mit verschiedenen Medikamentenherstellern schliessen. Diese Verträge wechseln häufig, und so kann es sein, dass Ihre Krankenkasse von heute auf morgen einen anderen Hersteller bevorzugt. Die Apotheke ist verpflichtet, Präparate dieses Herstellers abzugeben. Da die Verträge so oft wechseln und kaum jemand den Überblick darüber behält, verordnen wir oft nur Substanzen mit Dosisangaben, nicht aber herstellerbezogene Präparate.

Viele Patienten möchten, dass wir ein „Kreuzchen“ setzen, um sicherzustellen, dass sie ihre gewohnten Tabletten bekommen.

Das geht nur in wenigen Ausnahmefällen, denn das Kreuzchen bedeutet nichts als Unterlaufen eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Verfahrens. Das „Kreuzchen“ darf nur bei nachgewiesener (!) und dokumentierter Unverträglichkeit mit schweren Nebenwirkungen gesetzt werden.

Durch die Rabattverträge sparen die Krankenkassen viel Geld, und Medikamente ausserhalb dieser Vereinbarungen kosten deutlich mehr. Das „Kreuzchen“ bewirkt, dass teurere Präparate abgegeben werden müssen.

Die Mehrbeträge holen sich die Kassen vom verordnenden Arzt zurück, sofern der nicht belegen kann, dass nachweislich entsprechende Unverträglichkeiten aufgetreten sind. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir ohne triftigen Grund grundsätzlich keine „Kreuzchen“ setzen.

Wenn Sie auf ein ganz bestimmtes Präparat eines bestimmten Herstellers Wert legen, steht Ihnen jedoch seit 2011 eine einfache Möglichkeit offen:

Sie erhalten von uns Ihr Rezept, gehen damit in die Apotheke, äussern Ihren Wunsch nach einem bestimmten Präparat ausserhalb der Rabattverträge, übernehmen die Kosten dafür zunächst komplett selbst und reichen das Rezept samt Quittung dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen den Betrag zurückzuerstatten, der im Rahmen der Rabattverträge für den Wirkstoff bezahlt wird.

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