Neue Regeln zur Darmkrebsvorsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuß GBA hat neue Regeln bezüglich Darmkrebsvorsorge festgelegt.

 

Bisherige Regelung:

 

Ab 50 Jahren Beratung beim Arzt über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms
jährlich: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
Ab 55 Jahren Zweite Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms Patientenaufklärung zur Koloskopie Darmspiegelung (Koloskopie) nach zehn Jahren: zweite Darmspiegelung oder alle zwei Jahre Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

 

Neue Regelung – voraussichtlich ab Juli 2019

 

Ab 50 Jahren

Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.

Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darmspiegelungen) im Mindestabstand von zehn Jahren.

 

Ab 55 Jahren Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren.

Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde. Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

 

Quellen:

DGVS,  Deutsches Ärzteblatt

 

 

Telematikinfrastruktur

 

Alle Arztpraxen in Deutschland werden ab demnächst bei Strafe von Honorarabzug verpflichtet, ihre Praxis-EDV direkt mit den Krankenkassen zu vernetzen.

Um das Ganze in die analoge Welt zu übertragen (dann kann man es sich vielleicht besser vorstellen):

Der Gesetzgeber zwingt uns – unter Androhung eines Honorarabzugs von 1 % – einen Generalschlüssel für unsere Praxis anzufertigen und an uns unbekannte Personen auszuhändigen, die damit das Recht erwerben, 24 Stunden am Tag 7 Tage in der Woche ohne unsere Kenntnis unsere Praxis zu betreten und sämtliche Aufzeichnungen angeblich daraufhin zu überprüfen, ob die Versichertendaten unserer Patienten noch aktuell sind.

Weiterhin haben diese Personen das Recht, in unbegrenztem Umfang Kopien unserer Aufzeichnungen anzufertigen. Wann welche Daten erhoben wurden, wird uns nicht mitgeteilt. Sollten hierbei Daten unbefugt an die Öffentlichkeit gelangen, obliegt es uns zu beweisen, dass wir unschuldig sind, andernfalls ist eine Strafe bis zu 20 Mio Euro fällig.

 

Wären Sie mit diesem Vorgehen vorbehaltlos einverstanden? Halten Sie die Schweigepflicht uneingeschränkt für gewahrt?
Wir sind nicht dieser Meinung.

2019: Ihre Gesundheitsdaten, Angriffe auf die Schweigepflicht, Datenschutz und mehr

Wir haben ja schon die eine oder andere Anmerkung zum Thema kommender Angriffe auf die Schweigepflicht gemacht, aber dieses Jahr wird es leider ernst. Für Sie und für uns.

Alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Absolut und ohne wenn und aber. Das ist eines der grundlegenden Prinzipien der Arzt-Patienten-Beziehung. Alles, was Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt berichten, geht niemand anderen etwas an. Es gibt aber Leute, die das ändern wollen, und das können wir in keinem Fall gutheißen.

Gesundheitsdaten sind langlebig. Sie begleiten Sie Ihr Leben lang, Und nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kinder und Enkel, denn viele Krankheiten haben eine familiäre Komponente. Und wenn solche Daten in der Öffentlichkeit landen, haben wir alle ein ernsthaftes Problem.

Die vom Gesetzgeber und der Industrie forciert geforderte und den Ärzten jetzt zwangsweise aufgedrückte elektronische Patientenakte bedeutet nichts anderes, als daß hochsensible Gesundheitsdaten im Internet in einer Datencloud, also irgendwo im Internet abgespeichert werden. Und wenn sie noch so sicher sein sollen: die Wahrscheinlichkeit, daß elektronisch im Netz gespeicherte Gesundheitsdaten unsicher sind und in unbefugte Hände gelangen, liegt derzeit bei 5% pro Jahr. Das bedeutet, daß in 5 Jahren rein rechnerisch die Wahrscheinlichkeit bei über 20 % liegt, in 50 Jahren bei über 90 %. Und da ist die Weiterentwicklung der Computertechnik wie Quantenrechner etc. noch nicht mit einkalkuliert. Einen Zwanzig- oder Dreißigjährigen betrifft das also genauso wie einen Siebzigjährigen. Wenn Sie jetzt noch die zunehmende laborchemische Analyse von Genomdaten hinzunehmen, die bereits heute mehr und mehr zum Standard wird, können Sie absehen, daß diese Daten das Leben Ihrer Kinder und Kindeskinder massiv beeinträchtigen werden. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

Die Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte und Gesundheitsapps wie Vivy & Co gehen genau in diese Richtung. Wehren Sie sich bitte gegen diese Entwicklung, fragen Sie Ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten … und fragen Sie bitte genau nach.

Wer mehr zum Thema erfahren möchte, sollte sich unbedingt diesen Vortrag hier anschauen. Dauert etwa eine Stunde, ist aber absolut lohnenswert.

 

 

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