Dauerrezepte nur noch mit mindestens zwei Tagen Vorbestellungsfrist

Das e-Rezept beginnt auch bei uns jetzt in Ansätzen zu funktionieren, läuft aber immer noch nicht rund. Wir hoffen, dass wir das e-Rezept in wenigen Wochen routinemäßig einsetzen können – sobald die Software mitspielt.

Das hat für Sie in erster Linie die Konsequenz, dass wir Dauerrezepte nur noch mit mindestens zwei Tagen Vorbestellungsfrist ausstellen werden. Der Aufwand für die e-Rezept-Erstellung zwingt uns dazu.

Bestelllungen nehmen wir wie bisher per Telefon, Messenger, eMail, Brief oder Fax entgegen. Akutverordnungen werden wir selbstverständlich auch weiterhin sofort ausfertigen.

Abholung von Rezepten, Überweisungen etc. durch Dritte

Die Datenschutzverordnung verpflichtet uns zum Einholen einer Vollmacht mit Identätsüberprüfung, sofern nicht Sie selbst, sondern Dritte in Ihrem Auftrag bestellte Rezepte etc abholen sollen.

Hier können Sie ein Formular zur Erteilung einer entsprechenden Vollmacht herunterladen, zu Hause ausfüllen und Ihrer/m Bevollmächtigten mitgeben. Bitte denken Sie daran, daß die/der Bevollmächtigte sich ausweisen muß, sofern uns nicht persönlich bekannt.

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