Elektronische Gesundheitskarte und Telematik in der Arztpraxis ab 2018

Auf Patienten und Arztpraxen kommen im nächsten Jahr erhebliche Veränderungen zu, die aus vielen Gründen sehr kritisch hinterfragt werden müssen.

Ab Juli 2018 schreibt der Gesetzgeber einen sog. „Online-Abgleich“ der Daten auf Ihrer Krankenversicherungskarte vor (Versichertenstammdatenmanagement). Das bedeutet, dass in der Arztpraxis die auf der Krankenkassenkarte gespeicherten Daten mit den bei der Krankenversicherung gespeicherten Daten abgeglichen werden müssen. Dafür braucht die Arztpraxis eine Onlineanbindung an die Krankenkasse; die Krankenkasse kann dadurch potentiell auf die komplette Arzt-EDV zugreifen (auch wenn sie das -noch- nicht darf). Der Datentransfer erfolgt verschlüsselt.

Damit sind viele kritische Punkte verknüpft:

Die notwendige elektronische Infrastruktur muss installiert und gewartet werden, was pro Praxis sehr viel Geld kostet, das teils aus den Geldern der GKV-Beitragszahler finanziert wird, aber auch mit erheblichen Folgekosten für jede einzelne Praxis verbunden ist. Es gibt bisher bundesweit lediglich einen Anbieter, der dadurch quasi ein Monopol auf den Datenzugriff in allen bundesdeutschen Arztpraxen erhält. Wer dann schlussendlich wirklich Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben wird, ist völlig unklar. Durch den verschlüsselten Transfer kann niemand kontrollieren kann, welche Daten dabei wohin fliessen. Offiziell ist alles natürlich ganz sicher, praktisch gesehen sind durchaus Zweifel angebracht. Die Attacken durch Malware, Viren und Trojaner der letzten Monate zeigen, wieviel solch „sichere“ Systeme wert sind. Mit etwas Hackergeschick ist dann der komplette Inhalt Ihrer Patientenakte zugänglich. Nebenbei bemerkt: auch Ihre Krankenkassen geht Ihre Patientenakte rein nichts an.

Der Abgleich der Versicherungsdaten ist eine Aufgabe der Krankenkassen, die so – mit erheblichen Sicherheitsrisiken – auf die Arztpraxen verlagert wird. Der Abgleichvorgang an sich kostet pro Patient mehrere Minuten. Das dürfte zu massiven Wartezeiten bei der Ausgabe von Rezepten, Überweisungen etc. führen. Wenn das Internet mal nicht funktioniert, geht gar nichts mehr.

Langfristig soll das System erweitert werden. So soll in Zukunft z. B. jedes einzelne Rezept auf Ihrer Krankenkassenkarte vermerkt werden – was dann wiederum PIN-bewehrte Abfragevorgänge in jeder Apotheke und jeder Arztpraxis nötig machen wird. Langfristig ist auch eine elektronische Patientenakte mit zentraler Speicherung geplant.

Das System wird unnötig und riskant verkompliziert – ohne jeden erkennbaren Nutzen. Und niemand sagt etwas dazu. Fragen Sie bitte Ihren Bundes– und Landtagsabgeordneten, ob ihm/ihr bewusst ist, was da auf uns alle zu kommt. Und machen Sie sich bitte auch bewusst, dass Ihre Gesundheitsdaten eine Menge Geld wert sind – für Versicherungen, Pharma- und Werbeindustrie.

 

 

Gesundheitscheck für unter 35-Jährige

Der reguläre Gesundheitscheck Checkup 35 der gesetzlichen Krankenversicherung kann alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr durchgeführt werden.

Seit 1.10.2016 gibt es in Bayern einen Sondervertrag mit Versicherten der DAK, der es 18- bis 34-jährigen ermöglicht, einmal im Leben eine Gesundheitsuntersuchung für junge Erwachsene zu Lasten der Krankenkasse durchführen zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst eine ausführliche Befragung und eine gründliche körperliche Untersuchung, um rechtzeitig Risikofaktoren wie Gewichts-, Sucht- und sonstigen Gesundheitsproblemen rechtzeitig entgegentreten zu können. Laboruntersuchungen sind dabei nicht vorgesehen.

Wichtig: sollten Sie an chronischen oder akuten Erkrankungen leiden, die einer gezielten Untersuchung bedürfen, findet die oben genannte Regelung natürlich keine Anwendung.

Wir gehen davon aus, dass andere Krankenkassen in absehbarer Zeit ähnliche Verträge abschliessen werden – bis dahin beschränkt sich diese Sonderleistung auf die oben genannten Versicherten. Ungeachtet dessen bieten wir Ihnen bis dahin selbstverständlich wie auch bisher Vorsorgeleistungen nach Wunsch ausserhalb der Leistungen der GKV an.

 

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