COVID-Boost

Wir haben Impfstoff des Herstellers Biontech bestellt, der die Virusvarianten Omikron BA.4/5 abdeckt. Dieser steht uns aber noch nicht zur Verfügung; wir gehen davon aus, dass wir ab der letzten Oktoberwoche mit Impfungen beginnen können. Impfungen finden ausschliesslich über eine Terminvergabe statt.

Die offiziellen Empfehlungen der STIKO zur Auffrischung von Impfungen gegen COVID sind hier zu finden.

Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, nach Ansicht der STIKO, die generelle Inanspruchnahme und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

(Quelle: STIKO)

 

Grippe-Impfung

Vor lauter COVID sollten andere Impfungen nicht vergessen werden.  Das gilt auch für die Grippesaison, die derzeit wieder losgeht.

Dazu eine Anmerkung: im Rahmen der COVID-Pandemie tragen wir alle seit 2 Jahren Atemschutzmasken, die vor dem Kontakt mit COVID-Erregern schützen. Dadurch wird auch der Kontakt zu allen möglichen potentiell krankmachenden anderen Viren und Bakterien vermieden.

Das ist erstmal eine gute Sache. Allerdings hat es den Nachteil, daß unsere eigene Immunabwehr dadurch nicht mehr ganz so gewappnet ist wie in sonstigen Wintern. Umso wichtiger ist die Impfung gegen Influenza, eine Erkrankung, die durchaus das Zeug hat, sich zu einer zweiten Pandemie auszuwachsen, wenn wir nichts dagegen tun. Insofern ist die Impfung wichtiger denn je. Ein Abstand zu sonstigen Impfungen ist ausdrücklich nicht erforderlich.

 

Warum sind Impfungen gegen COVID 19 wichtig?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: nicht die Infektion ist das Problem, sondern die Krankheit.

Sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte können sich infizieren. Aber Geimpfte erkranken – wenn überhaupt – nur leicht, während ungeimpfte Menschen mit einer COVID19-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schwer bis schwerstgradig erkranken.

Die Impfung schützt nicht unbedingt vor der Infektion, aber vor schwerer Krankheit. Jede/r Geimpfte ist ein/e potentiell schwerkranke/r Patient/in weniger. Und je mehr Menschen geschützt sind, desto schneller bekommen wir Corona in den Griff.

Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.

 

 

 

 

Grippeimpfung – Verwirrung um 3fach/4fach-Impfstoff

In der Presse wird derzeit viel zum Thema Grippeimpfstoffe geschrieben. Die Frage nach dreifach- oder vierfach-valentem Impfstoff wird heiß diskutiert und täglich kommen Patienten mit der Bitte um Verordnung des Vierfach-Impfstoffes zu uns.

Hierzu gibt es klare Verordnungregeln, die für die aktuelle Impfsaison von den Krankenversicherungen vorgegeben sind. Zusätzlich bestehen Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern, die leider noch gültig sind, auch wenn das Rabattgesetz bei Impfstoffen bereits aufgehoben wurde. Fazit: in der aktuellen Saison dürfen wir den Vierfachimpfstoff nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen, auch wenn er effizienter ist. Spätestens für die nächste Saison ab Oktober wird es dann wohl  den Vierfach-Impfstoff für alle geben.

Hier gibt es eine Stellungnahme des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses, in der die aktuelle Sachlage erläutert wird.

Bitte lassen Sie sich dennoch impfen – auch der Dreifach-Impfstoff hat eine nachgewiesene Schutzwirkung für Sie und für Dritte.  Noch ist Zeit dafür.

Denken Sie daran: jeder Geimpfte

  • erkrankt weniger wahrscheinlich
  • trägt es nicht weiter
  • kann nicht als Wirt für eine Virusmutation dienen

 

Der Herbst kommt

Die Sommerferien sind (fast) vorbei, das Praxisteam ist wieder da, und der Herbst steht vor der Tür.

Zeit für Gesundheitsuntersuchungen, andere Vorsorgemaßnahmen  – und natürlich auch für die Überprüfung Ihres Impfschutzes. Bringen Sie uns doch einfach Ihren Impfausweis vorbei; wir schauen nach, ob alles aktuell ist oder ob Impfungen fällig sind.

 

Keuchhusten

Keuchhusten („Pertussis„) ist keine Kinderkrankheit, sondern kann durchaus auch Erwachsene betreffen. Die Erkrankung ist lediglich für Säuglinge und sehr alte Menschen oder schwer chronisch Erkrankte gefährlich, aber leider ausgesprochen lästig und hochansteckend. Aus diesem Grund sollten alle Erwachsenen einmal im Leben gegen Pertussis geimpft werden.

Ein Einzelimpfstoff gegen den Erreger steht allerdings nicht zur Verfügung, so daß die Impfung als Kombinationsimpfung mit Impfungen gegen Tetanus und Diphterie erfolgt – idealerweise im Rahmen einer Impfauffrischung.

Die Therapie erfolgt nur in Ausnahmefällen mit Antibiotika; normalerweise ist der Einsatz dieser Medikamentengruppe nicht sinnvoll. Die Behandlung ist rein symptomatisch, wobei das Problem weniger in der Erkrankung selber als vielmehr in der leichten Verbreitbarkeit besteht.

Neues zur Pneumokokkenimpfung

Das Robert-Koch-Institut hat neue Empfehlungen zur Pneumokokkenimpfung herausgegeben.

Bisher galt die Regel, dass ab dem 60. Lebensjahr einmal im Leben gegen den häufigsten Erreger der Lungenentzündung geimpft werden sollte, bestimmte Risikogruppen auch früher. Eine Auffrischung war nur in wenigen Sonderfällen empfohlen.

Die neue Regelung sieht so aus, dass je nach Risikoprofil unterschiedliche Empfehlungen gelten, wobei zwei verschiedene Impfstoffe zum Einsatz kommen:

  • alle Risikopatienten (Lungen- und Herzerkrankung, Diabetes, neurologische Erkrankungen etc. ) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit PPSV23 gegen Pneumokokken geimpft werden; eine Auffrischung damit wird alle 6 Jahre empfohlen
  • alle Hochrisikopatienten (Krebs, Immundefekte, Milzentfernung etc) sollten – auch vor dem 60. Lebensjahr – mit einem speziellen Impfstoff (PVC13) gegen Pneumokokken geimpft werden; nach 6 bis 12 Monaten sollte eine zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff (PPSV23) durchgeführt werden. Eine Auffrischung mit PPSV23 wird alle 6 Jahre empfohlen
  • alle ansonsten gesunden Patienten über 60 Jahre sollen wie bisher einmal mit PPSV23 geimpft werden. Eine Auffrischung bei diesen Patienten ist nicht unbedingt empfohlen und kann, muss aber nicht durchgeführt werden. Beim Hinzutreten neuer Risikofaktoren gelten die Regeln wie weiter oben ausgeführt

Hierbei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Impfung gegen Pneumokokken – auch die Auffrischung – kann problemlos zeitgleich mit anderen Impfungen durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns bitte an.

 

Gürtelrose – Wissenwertes zu Therapie und Impfung

Viele Menschen, besonders Ältere erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Gürtelrose, einem sog. Herpes zoster. Hierbei handelt es sich um ein Wiederaufflammen einer alten Windpockeninfektion mit gürtelförmiger Ausbreitung der Windpockenviren entlang von der Wirbelsäule ausgehenden Nervensträngen, wobei das Wiederaufflammen durch Stress, körperliche und/oder seelische Belastungen und tw. auch durch das Lebensalter beeinflusst wird.  Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen erkrankt man grundsätzlich nur einmal im Leben an Gürtelrose – das mehrfache Auftreten ist absolut selten und – wenn überhaupt – nur bei Schwerstkranken ein Thema.

Das Problem an der Gürtelrose ist in erster Linie der Schmerz, der durchaus unangenehm werden kann und bei nicht ausreichender Behandlung auch nach Abheilen der eigentlichen Infektion noch  sehr lange, u. U. mehrere Jahre anhalten kann. Deshalb ist eine frühzeitige und vor allen Dingen auch konsequente antivirale und schmerzstillende Therapie wichtig. Insbesondere raten wir dringend davon ab, in Eigenregie esoterische Therapieversuche wie Homöopathie, Bachblüten o. ä. einzusetzen – man tut sich damit keinen Gefallen.

Das Thema Impfung gegen Gürtelrose für Erwachsene ist derzeit noch in der Diskussion: es gibt einen Lebendimpfstoff, der aber noch nicht in die allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen worden ist und deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Es gibt einige Kassen, die dies als Kulanzleistung übernehmen. Die Schutzrate beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 50%.

Hier finden sich weitere Informationen zum Thema: 1, 2, 3

 

 

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